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Höhere Mieten: «Im Raum Zürich kann es rund die Hälfte der Mietwohnungen betreffen»

Höhere Mieten: «Im Raum Zürich kann es rund die Hälfte der Mietwohnungen betreffen»

Zum ersten Mal seit 15 Jahren steigt der hypohtekarische Referenzzinssatz. Rund die Hälfte der Wohnungsmieter dürfte von steigenden Mietpreisen betroffen sein. Die SP spricht von einer sozialen Krise, ...
Zum ersten Mal seit 15 Jahren steigt der hypohtekarische Referenzzinssatz. Rund die Hälfte der Wohnungsmieter dürfte von steigenden Mietpreisen betroffen sein. Die SP spricht von einer sozialen Krise, die SVP gibt der Zuwanderung die Schuld.
Die gefürchtete Erhöhung des Referenzzinssatzes in der Schweiz steht bevor. Damit könnte auch deine Miete in Zürich teurer werden. Wieso du die höheren Mietkosten aber nicht sofort ab Juni zahlen musst, erfährst du hier.
31.05.2023, 05:0101.06.2023, 17:25
Olivia Schär / ch media

Aller Voraussicht nach wird am Donnerstag, 1. Juni, der sogenannte hypothekarische Referenzzinssatz angehoben. Für viele Mietende in der ganzen Schweiz heisst das eine höhere Miete. Vor allem Mietende im Raum Zürich, wo die Wohnkosten sowieso schon auf einem neuen Höchststand sind, könnte die Teuerung hart treffen.

«Miete kann um drei Prozent steigen»

Auf Anfrage beim Mieterverband Zürich findet Kommunikationsleiter Walter Angst klare Worte: «Der Referenzzins wird steigen.» Die Hiobsbotschaft kommt nicht überraschend. Bereits im März 2023 stieg der Referenzzinssatz auf 1,33 Prozent. Da der Wert weiter stieg und jeweils auf das nächste Viertelprozent gerundet wird, wird der Referenzzinssatz ab Juni voraussichtlich auf 1,5 Prozent angehoben. «Wegen dieser Erhöhung kann die Miete um drei Prozent angehoben werden», erklärt Angst.

Zu diesem Kostenschub kommt ein weiterer Faktor. «Neben dem höheren Referenzzins darf die derzeit relativ hohe Teuerung zu 40 Prozent weitergegeben werden», so Angst. Dies könnte für Mietzinse eine weitere Erhöhung von rund zwei Prozent ausmachen. Hinzu komme die Kostensteigerungen für Unterhalt und weitere Kosten von bis zu 0,5 Prozent pro Jahr. «Bei diesem Posten wird am meisten geschummelt und ein übersetzter Betrag eingesetzt», erklärt der Kommunikationsleiter.

Auch ohne solche Schummeleien müsse mit einer Mietzinserhöhung von bis zu sieben Prozent gerechnet werden. Wer also heute für seine Wohnung 2000 Franken im Monat bezahlt, könnte bald 2130 Franken bezahlen. Im Jahr bedeutet das knapp 1600 Franken mehr Miete.

Bis zur Hälfte der Zürcherinnen und Zürcher betroffen

Die Mietzinserhöhung kann «im Grossraum Zürich rund die Hälfte der Mietwohnungen betreffen», sagt Walter Angst. Denn laut einer Schätzung der Zürcher Kantonalbank basieren derzeit rund die Hälfte aller Mietverhältnisse auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent.

Das muss aber nicht bei jedem Mietverhältnis der Fall sein. Laut Angst ist es «sehr relevant», ob frühere Senkungen des Referenzzinses vollständig an die Mietenden weitergegeben worden sind. Wenn nicht, kann man «bei der ersten Erhöhung des Mietzinses auf nicht weitergegebene Senkungsansprüche zurückkommen», so Angst.

Heisst: Wenn dein Mietzins aktuell nicht mit dem seit März 2020 geltenden Referenzzins von 1,25 Prozent berechnet wird, kannst du eine Mieterhöhung basierend auf den höheren Referenzzins ab Juni 2023 anfechten. In einem solchen Fall kannst du innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Erhöhungsanzeige ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde einreichen.

Effektive Mieterhöhung erst ab Herbst 2023

Auf Anfrage betonen verschiedene Liegenschaftenverwaltungen, dass eine Mietzinsanpassung aufgrund des veränderten Referenzzinssatzes im Ermessen der Eigentümer liegt. Es gibt also keine einheitliche Umsetzung, ob und wie stark der Mietzins angepasst wird.

Ausserdem wirkt sich die Änderung aber nicht unmittelbar auf den Kontostand betroffener Mietender aus. Walter Angst erklärt, dass Vermieter den Mietzins «frühestens auf den nächsten offiziellen Kündigungstermin hin erhöhen können». Dabei muss eine dreimonatige Ankündigungsfrist eingehalten werden. Die Miete kann also frühestens auf den 1. Oktober 2023 angehoben werden. Die Erhöhung muss bis am 20. Juni bei den Mietenden eintreffen.

(sol / sda)

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