Zürich
ZüriToday

Gubrist-Raser kassiert Landesverweis

Laut dem Bundesamt für Strassen Astra zeigt der neue Gubristtunnel bereits Wirkung. Im Juli wurde eine neue Röhre Richtung Bern neu dreispurig eröffnet. Im Vergleich zu früher gab es seit dann weniger ...
Laut dem Bundesamt für Strassen Astra zeigt der neue Gubristtunnel bereits Wirkung. Im Juli wurde eine neue Röhre Richtung Bern neu dreispurig eröffnet. Im Vergleich zu früher gab es seit dann weniger Stau, weniger Unfälle und weniger Verkehr auf den Ausweichrouten durch die Dörfer. Anwohner spüren davon allerdings noch wenig.

Gubrist-Raser kassiert Landesverweis

Ein Spanier wurde innert weniger Wochen ein Dutzend Mal auf Schweizer Strassen geblitzt. Besonders im Gubristtunnel drückte der 23-Jährige aufs Gaspedal. Dafür muss er die Schweiz jetzt verlassen.
09.03.2024, 10:5909.03.2024, 10:59
Oliver Schneider / ch media
Mehr «Zürich»

Der Mann wurde zwischen November und Dezember des vergangenen Jahres in mehreren Kantonen mit überhöhtem Tempo erwischt. In einem Audi-SUV mit französischem Kennzeichen überschritt der die Geschwindigkeitsvorgaben in den Kantonen Zürich, Zug, Solothurn und Schwyz.

166 statt 80 km/h

Die grösste Übertretung erlaubte sich der Spanier nach der Tunneleinfahrt in den Gubrist bei Regensdorf. Statt der dort erlaubten 80 km/h bretterte er an einem Novembermorgen mit 166 Kilometer pro Stunde durch den Tunnel. Mit im Auto sassen laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» sein Cousin sowie dessen Partnerin.

Vor dem Bezirksgericht Dielsdorf beteuerte der nach der Raserfahrt verhaftete Mann, dass er noch nie zuvor so schnell gefahren sei und überhaupt nie mehr ein Steuerrad anfassen wolle. Er sei nicht aufmerksam gewesen und habe sich nicht ausgekannt. Ausserdem habe ihm sein Navi falsche Angaben gemacht.

Raser darf Führerausweis behalten

Die Staatsanwaltschaft schlug vor, den Spanier wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln mit einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie mit einer Busse von 3000 Franken zu bestrafen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Das Gericht folgte diesem Vorschlag in seinem Urteil, was der Beschuldigte erleichtert zur Kenntnis nahm.

Der Mann wird ausserdem für drei Jahre des Landes verwiesen. Obligatorisch ist dieser Landesverweis bei Raserdelikten gemäss geltendem Recht nicht, wie es im Bericht weiter heisst. Das Gericht beschloss, dass der Mann aus dem Gefängnis entlassen und dem Migrationsamt übergeben wird. Den Führerausweis muss er indes nicht abgeben, weil er nicht in der Schweiz wohnt.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!