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Pole (42) zündet mit Haushaltsschwämmen und Benzin Luxusautos an

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Bild: TeleZüri

Pole (42) zündet mit Haushaltsschwämmen und Benzin Luxusautos an

Ende März brannten im Glattpark bei mehreren Luxus-Schlitten die Reifen. Die Hintergründe waren lange unklar. Nun skizziert ein Urteil des Bundesgerichtes, was passierte.
22.09.2023, 05:0322.09.2023, 07:25
Orgetorix Kuhn / ch media
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Es geschah am 29. März 2023, 14.15 Uhr, helllichter Tag. Plötzlich brennen bei zwölf Autos vor einer Autogarage in Opfikon die Reifen. Es sind Luxuskarossen der Marken Bentley, McLaren, Rolls-Royce, Ferrari, Porsche und Audi. Die verschiedenen Brandherde konnten an diesem Nachmittag schnell gelöscht werden. «Durch das sofortige Eingreifen von anwesenden Personen mit Feuerlöschern konnten die Brände noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr gelöscht werden» schrieb die Polizei damals dazu.

Obwohl verhindert wurde, dass die Autos in Vollbrand gerieten, entstand ein Sachschaden von über 100'000 Franken. Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung handelte. Die Hintergründe blieben jedoch im Dunkeln.

Haushaltsschwämme und Benzin

Aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtes geht nun hervor, dass bereits kurz nach dem Brandanschlag die Handschellen klickten. Ein 42-jähriger Mann aus Polen wurde verhaftet. Im Urteil der 2. strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes ist beschrieben, wie der Mann bei der Brandstiftung vorging.

Er tränkte Haushaltsschwämme in Benzin, platzierte diese dann unter den Vorderreifen der Luxus-Schlitten und zündete diese dann an. Das Bundesgericht musste sich mit dem Fall beschäftigen, weil der Beschuldigte aus der U-Haft entlassen werden wollte. Das oberste Schweizer Gerichte stützte in seinem Urteil die Verdikte der Vorinstanzen. Der Mann bleibt in U-Haft.

Kein Geständnis

Der Mann ist nicht geständig, auch dies geht aus dem Urteil des Bundesgerichtes hervor. Gemäss dem Urteil sagt er, es lägen «Prozedur-Fehler» vor und die Einvernahme beweise nichts. Ausserdem sagt der 42-jährige Pole, die Beweismittel, Fotos und die GPS-Daten, seien manipuliert worden und würden nicht mit der Tatzeit übereinstimmen.

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