Das ist ein Verfahren, bei dem einem Embryo, kurz nach dessen Befruchtung, Zellen entnommen werden, um sie auf Gendefekte zu untersuchen. Der Embryo wird ausserhalb des Körpers in einem Reagenzglas geprüft.
Nicht alle Paare können ihren Kinderwunsch erfüllen. Neben der Fruchtbarkeit sind auch schwere Erbkrankheiten eine grosse Hürde: Wer eine genetische Veranlagung für Muskelschwund oder zystische Fibrose hat, muss damit rechnen, dass die Krankheit auf das Kind übertragen wird. Viele Paare entscheiden sich aus diesem Grund gegen Nachwuchs. Die PID ermöglicht es, bestimmte Erbkrankheiten frühzeitig zu erkennen.
Die Embryobiopsie verläuft in 90 bis 95 Prozent der Fälle erfolgreich. Das Testergebnis ist nicht immer korrekt, oder manchmal sterben die Zellen ab, bevor ein Gendefekt nachgewiesen wurde. Für das Neugeborene besteht nach heutigem Kenntnisstand kein Risiko für Fehlbildungen.
Pränataldiagnostik (PND) setzt erst in der Schwangerschaft an. Wenn eine genetische Krankheit vorliegt, kann dies zu einer Abtreibung führen. Zwischen den beiden Diagnosen bestehen wesentliche Unterschiede. Bei Schwangerschaft trifft der Entscheid über das ungeborene Kind immer die Mutter. Denn alle Eingriffe bedeuten auch Eingriffe in ihren Körper. Bei der PID ist der leibliche Bezug zur Mutter gekappt – der Entscheid über die Auswahl fällt im Labor.
Weltweit kamen bis heute mehr als 10000 Kinder nach einer PID auf die Welt. Allerdings wird mancherorts die PID nicht nur angewendet, um Erbkrankheiten zu erkennen, sondern auch um das Geschlecht zu bestimmen oder die Erfolgsrate der In-vitro-Fertilisation zu erhöhen. Bei der heute debattierten Lockerung des Gesetzes in der Schweiz ist gemäss Bundesamt für Gesundheit nur schwer abzuschätzen, wie viele Paare davon Gebrauch machen werden. Es hängt auch davon ab, wie restriktiv das neue Gesetz aussieht. Experten schätzen, dass bei der Variante Bundesrat zwischen 50 und 100 Paare von einer PID profitieren würden. Bei der Variante Ständerat wären es zehnmal mehr.
Der Bundesrat hat die PID sehr eng begrenzt. Sie darf nur dann durchgeführt werden, wenn die Eltern eine Veranlagung einer Erbkrankheit beweisen können. Diese muss schwer sein, vor dem 50. Lebensjahr ausbrechen und schliesslich darf es auch keine wirksame Therapie für sie geben.
Der Ständerat diskutiert, ob die PID nicht nur bei «schweren Krankheiten» zugelassen wird, sondern ob alle Paare, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen, die Embryonen auch auf Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21) untersuchen lassen können. Weiter diskutiert der Ständerat, ob für eine Behandlung mehr Embryonen entwickelt werden dürfen.
Nein. Bei einer natürlichen Geburt ist dies nicht möglich, die Befruchtung muss im Glas erfolgen. Ausserdem soll die PID klare Grenzen haben. Weder Parlament noch Bundesrat wollen durchsetzen, dass durch PID auch über Geschlecht oder Augenfarbe entschieden werden kann. Solche Designerbabys sind auch künftig nicht möglich.
Die Verfassung hält fest, dass nur so viele Embryonen ausserhalb des Körpers einer Frau entwickelt werden dürfen, als ihr sofort eingepflanzt werden können. Für die PID sollen aber mehr Embryonen entwickelt werden können, um eine Auswahl zu ermöglichen. Die Verfassung muss geändert werden. Also hat das Volk das letzte Wort.