Weil sich die Kantone in die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) eingebracht haben, hat Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei, beim Zuger Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Thöni sieht im Einwirken der Kantone die Abstimmungsfreiheit verletzt.
Konkret beschwert sich Stefan Thöni wegen einer gemeinsamen Medienmitteilung der Finanzdirektoren-, der Volkswirtschaftsdirektoren- und der Kantonsregierungskonferenzen, in welcher sie für die USR III geworben haben. Thöni bestätigt gegenüber der sda entsprechende Artikel im «Tages-Anzeiger» und in der «Luzerner Zeitung» vom Samstag.
Stefan Thöni hat die Stimmrechtsbeschwerde zusammen mit Partei-Kollege Severin Bischof ausgearbeitet. Sie haben je eine Beschwerde in den Kantonen Zug und St. Gallen eingereicht. Weitere Fälle sind Thöni nicht bekannt.
Wie Thöni erläutert, erfolgte die Beschwerde vor dem Hintergrund des Bundesgerichtsurteil von vergangenem Dezember über die Abstimmung zum Nachrichtendienstgesetz. Im Grundsatzentscheid hiess es, dass ein Gemeinwesen von einer Vorlage besonders betroffen sein müsse, damit es sich aktiv für die eigenen Interessen einsetzen dürfe. Aus Thönis Sicht seien interkantonale Behörden daher nicht berechtigt, sich zur USR III zu äussern.
Die Beschwerden werden gemäss Thöni von den Regierungsräten ans Bundesgericht verwiesen, da es sich um eine nationale Abstimmung handelt. Dort würden die beiden Beschwerden zusammen behandelt. Thöni rechnet damit, dass der Entscheid über die Beschwerde erst nach der Abstimmung fallen wird. (sda)