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Zu lange Plädoyers im Raiffeisenprozess: Richter bittet um Kürzung

Zu lange Plädoyers im Raiffeisenprozess: Richter bittet um Kürzung

20.01.2022, 10:5920.01.2022, 14:58
ARCHIV - RINGIER VERKAUFT LE TEMPS --- Pierin Vincenz, Vorsitzender der Geschaeftsleitung, aufgenommen an der Bilanzmedienkonferenz der Raiffeisen Gruppe, am Freitag, 27. Februar 2015, am Hauptsitz in ...
Vor Gericht: Pierin VincenzBild: keystone

Er gilt unter anderem wegen der angehäuften Aktenberge als «Monsterprozess»: Nun zeigt sich, dass die Verhandlung rund um den ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz auch zeitlich den üblichen Rahmen sprengen wird.

Mehrere Anwälte sollen deshalb ihre geplanten Vorträge bis zum Verhandlungsbeginn noch kürzen, wie das Bezirksgericht Zürich einen entsprechenden Bericht des Online-Portals «Inside Paradeplatz» vom Donnerstag bestätigte. Der Richter habe «diejenigen Anwälte um eine Verdichtung gebeten, die sehr lange Plädoyers geplant haben».

Gemäss «Inside Paradeplatz» waren dem Gericht von der Staatsanwaltschaft und von bislang sechs der sieben Verteidigerteams der Beschuldigten eine benötigte Redezeit von insgesamt 39 Stunden gemeldet worden.

Auf der Suche nach einem Reservetag

Das Bezirksgericht geht derzeit davon aus, dass die eingeplanten Verhandlungstage allenfalls nicht ausreichen könnten. Zusätzlich zu den vier Verhandlungstagen in der kommenden Woche von Dienstag bis Freitag und einem weiteren fixierten Prozesstag am 9. Februar wird derzeit «ein weiterer Reservetag» gesucht, wie das Bezirksgericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.

Darum geht es beim Raiffeisen-Prozess

Video: watson/Corsin Manser, Emily Engkent

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker Betrug sowie weitere Straftatbestände vor. Unter anderem mit Firmendeals sowie Besuchen in Rotlicht-Etablissements auf Geschäftsspesen sollen sie einen unrechtmässigen Gewinn von insgesamt 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Fünf Mitbeschuldigte sollen gemäss Anklage in gewissen Fällen Beihilfe geleistet haben.

Die erstinstanzliche Verhandlung wird nicht im Zürcher Bezirksgericht stattfinden, sie wird angesichts des erwarteten Publikumsinteresses im Volkshaus durchgeführt. Das Gericht rechnet für den ersten Prozesstag mit rund 100 Besucherinnen und Besuchern, darunter zahlreiche Medienschaffende. (aeg/sda)

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