Das Urteil des Bundesgerichts zu den Empfangsgebühren dürfte das Misstrauen im Volk gegen das neue Radio- und Fernsehgesetz schüren. Die Gegner der Vorlage fühlen sich bestätigt.
29.04.2015, 18:0630.04.2015, 14:09

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Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) macht auf Zweckoptimismus: «Dieses Urteil hat keinen Einfluss auf die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über das Referendum gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)», heisst es in einer Mitteilung. Gemeint ist der am Mittwoch veröffentlichte Entscheid des Bundesgerichts, wonach die Radio- und Fernsehgebühr nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Sie sinkt deshalb von 462.40 auf 451.10 Franken.
Vordergründig hat das Bakom recht. Mit dem neuen RTVG würde die Gebühr rund 400 Franken pro Jahr betragen. Da macht es keinen grossen Unterschied, ob man unter dem heutigen Regime 11.30 Franken mehr oder weniger bezahlen muss. Psychologisch aber ist das Urteil ein Rückschlag für die Befürworter. Das höchste Gericht hat festgestellt, dass die Radio- und Fernsehkonsumenten jahrelang zu viel bezahlt haben. Dies schürt das Misstrauen im Volk.
Bigler: «Gebühren müssen zurückerstattet werden»
«Unsere Befürchtungen wurden vollumfänglich bestätigt», kommentiert Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) und treibende Kraft der Nein-Kampagne, das Urteil auf Anfrage von watson. Das Bundesgericht habe die Instransparenz bei der Billag aufgedeckt. Nun geht Bigler in die Offensive: «Wir fordern, dass die zu viel bezahlten Gebühren dem Volk zurückerstattet werden, rückwirkend auf fünf Jahre.»

Plakat des Nein-Komitees.Bild: KEYSTONE
Auch im Hinblick auf die Abstimmung vom 14. Juni fühlt sich Bigler bestätigt: «Man hat eine Steuerfalle aufgestellt.» Erst am Dienstag hatte das Nein-Komitee an einer Medienkonferenz betont, bei der Empfangsgebühr handle es sich um eine «Billag-Mediensteuer». Diese werde nicht wie versprochen sinken, sondern im Gegenteil rasant ansteigen.
Eine Art Zwecksteuer
Die Befürworter des Gesetzes meiden das S-Wort wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser. Auch dieser Argumentation hat das Bundesgericht einen Dämpfer verpasst. In seinem Urteil stellt es fest, dass die Empfangsgebühr keine Gegenleistung für eine vom Bund erbrachte Dienstleistung ist, sondern eine hoheitlich erhobene Abgabe. Sie sei eine Art Zwecksteuer, vergleichbar mit einer Kurtaxe, argumentiert das Bundesgericht.
Beim überparteilichen Komitee «Ja zum RTVG» nimmt man das relativ locker. «Steuern müssen gerecht sein, und das ist mit dem neuen Gesetz gegeben», sagt CVP-Generalsekretärin Béatrice Wertli. Sämtliche Privathaushalte und die meisten Unternehmen müssten weniger bezahlen oder gar nichts mehr. Das Gesetz habe zudem weitere Vorteile: «Es sorgt für den Erhalt der Medienvielfalt, sichert den Service Public und berücksichtigt die modernen Kommunikationswege.»
Über mögliche Auswirkungen des Urteils auf den 14. Juni will Wertli nicht spekulieren. Ein Selbstläufer wird die Abstimmung nicht. In der ersten Umfrage von 20 Minuten sprachen sich nur 39 Prozent für das Gesetz aus. 56 Prozent gaben an, sie wollten Nein stimmen.
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