Am 13. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Anti-Terrorgesetz ab (PMT). Das Gesetz will es der Polizei ermöglichen, präventiv mit verschiedenen Massnahmen gegen terroristische Gefährder vorgehen zu dürfen. Zu den Massnahmen zählen Rayonverbote, Hausarrest oder ein regelmässiges Melden auf dem Polizeiposten.
Die Justizministerin Karin Keller-Sutter plädiert für die Annahme des Gesetzes. Es soll eine Lücke in der Terrorbekämpfung schliessen und damit die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung erhöhen, so die Bundesrätin.
Auf Instagram und watson.ch haben wir eure Fragen zum PMT gesammelt und die drängendsten der Justizministerin Karin Keller-Sutter gestellt.
Folgend findest du die Antworten im Video auch in schriftlicher Form.
Karin Keller-Sutter: Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Was ich aber sagen kann ist, dass die Landesregierung zusammen mit der grossen Mehrheit des Parlaments zur Überzeugung gekommen ist, dass uns ein Puzzleteil fehlt, das andere Staaten haben. Mit diesem Puzzleteil kann man einschreiten, bevor etwas passiert und versuchen, eine Radikalisierung präventiv einzudämmen.
Karin Keller-Sutter: Leider haben wir die Erfahrung gemacht, speziell auch heute beim Besuch der Soko Master der Kantonspolizei Zürich, dass sich immer mehr junge Menschen radikalisieren. Dieses Gesetz ist präventiv ausgelegt. Es geht darum, dass die Polizei mit Personen in den Kontakt kommt und die Radikalisierung, gerade von jungen Leuten, unterbrechen kann. Leider ist das die Erfahrung. Auch die Dschihad-Reisenden von Winterthur waren 15 und 16 Jahre alt.
Karin Keller-Sutter: Das Gesetz ist staatlich ausgelegt. Alle Massnahmen müssen verhältnismässig sein. Die Stadt- oder Kantonspolizei muss Massnahmen beantragen und darlegen, warum und wie lange die Massnahmen dauern. Man muss auch darlegen, warum andere Massnahmen nicht genutzt wurden. Diese Ausführungen müssen dann bei der Bundespolizei eingereicht werden. Jemand, der ein Kontaktverbot oder eine Meldepflicht erhält, kann dies gerichtlich auch anfechten.
Karin Keller-Sutter: Diese Definition ist geltendes Recht. Sie stammt aus dem Nachrichtendienstgesetz, das seit 2017 in Kraft ist. 2016 wurde dieses Gesetz in einer Referendumsabstimmung vom Volk angenommen und damit auch diese Definition. Das ist nichts Neues.
Karin Keller-Sutter: Es besteht kein Konflikt, wir haben das sauber abgeklärt. Herr Professor Donatsch hat ein Gutachten für die Kantone und für das eidgenössische Polizei- und Justizdepartement erstellt. Dieses Gutachten wurde erstellt, weil im Rahmen der Vernehmlassung verschiedene Teilnehmende weitergehende Massnahmen gefordert haben. Vor allem die Kantone forderten eine geschützte Unterbringung. Das ist faktisch aber eine Präventivhaft. Mir war es wichtig, dass genau abgeklärt wird, wie weit man in verschiedenen Bereichen gehen kann. Eine Präventivhaft ist nicht möglich, ein Hausarrest als letzte aller möglichen Massnahmen aber schon. Dieser kommt dann zum Einsatz, wenn alle anderen Massnahmen versagt haben. Der Hausarrest sieht aber auch Ausnahmen für berufliche oder religiöse Verpflichtungen vor.
Karin Keller-Sutter: Freiheit und Sicherheit sind Menschenrechte. Wir beschneiden nicht die Rechte der Bürgerinnen und Bürger – im Gegenteil: Dieses Gesetz schützt die Freiheit und die Rechtsstaatlichkeit und unsere demokratische Ordnung in der Schweiz. Und dieses Gesetz soll uns frühzeitig vor terroristischen Angriffen schützen.
Zitat Keller-Sutter: "Dieses Gesetz schützt die Freiheit und die Rechtsstaatlichkeit und unsere demokratische Ordnung in der Schweiz. Und dieses Gesetz soll uns frühzeitig vor terroristischen Angriffen schützen."
Nein Frau Keller-Sutter, dieses Gesetz schützt jene, die die Meinungshoheit haben. Mit diesem Gesetz kann ein jeder mundtot gemacht werden. Eine "vorsorgliche" Hausdurchsuchung oder Internierung kann Karrieren und Familien zerstören. Pre-Crime ist eine (schreckliche) Utopie
und "gut gemeint" ist die kleine Schwester von Schei***.