Schweiz
Antiterror-Gesetz

Karin Keller-Sutter beantwortet Fragen zum Anti-Terrorgesetz

Bundesraetin Karin Keller-Sutter waehrend einem Interview nach der Pressekonferenz ueber die Terrorismus-Bekaempfung im Kanton Zuerich, am Montag, 17. Mai 2021, in Zuerich. (KEYSTONE/Alexandra Wey)
Justizministerin Karin Keller-Sutter im Interview mit watson. Bild: keystone

Warum gilt das Anti-Terrorgesetz schon für 13-Jährige? Das sagt die Bundesrätin

Wir stellten der Justizministerin Karin Keller-Sutter die drängendsten Fragen aus der watson-Userschaft zum Anti-Terrorgesetz. Das sind ihre Antworten.
18.05.2021, 11:0219.05.2021, 10:59
Helene Obrist
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Am 13. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Anti-Terrorgesetz ab (PMT). Das Gesetz will es der Polizei ermöglichen, präventiv mit verschiedenen Massnahmen gegen terroristische Gefährder vorgehen zu dürfen. Zu den Massnahmen zählen Rayonverbote, Hausarrest oder ein regelmässiges Melden auf dem Polizeiposten.

Die Justizministerin Karin Keller-Sutter plädiert für die Annahme des Gesetzes. Es soll eine Lücke in der Terrorbekämpfung schliessen und damit die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung erhöhen, so die Bundesrätin.

Auf Instagram und watson.ch haben wir eure Fragen zum PMT gesammelt und die drängendsten der Justizministerin Karin Keller-Sutter gestellt.

Video: watson

Folgend findest du die Antworten im Video auch in schriftlicher Form.

Kann dieses Gesetz wirklich Terroranschläge in der Schweiz verhindern?

Karin Keller-Sutter: Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Was ich aber sagen kann ist, dass die Landesregierung zusammen mit der grossen Mehrheit des Parlaments zur Überzeugung gekommen ist, dass uns ein Puzzleteil fehlt, das andere Staaten haben. Mit diesem Puzzleteil kann man einschreiten, bevor etwas passiert und versuchen, eine Radikalisierung präventiv einzudämmen.

Wieso gilt dieses Gesetz schon für 13-Jährige?

Karin Keller-Sutter: Leider haben wir die Erfahrung gemacht, speziell auch heute beim Besuch der Soko Master der Kantonspolizei Zürich, dass sich immer mehr junge Menschen radikalisieren. Dieses Gesetz ist präventiv ausgelegt. Es geht darum, dass die Polizei mit Personen in den Kontakt kommt und die Radikalisierung, gerade von jungen Leuten, unterbrechen kann. Leider ist das die Erfahrung. Auch die Dschihad-Reisenden von Winterthur waren 15 und 16 Jahre alt.

Wie können Sie garantieren, dass nie jemand willkürlich oder ungerechtfertigt mit Massnahmen belegt wird?

Karin Keller-Sutter: Das Gesetz ist staatlich ausgelegt. Alle Massnahmen müssen verhältnismässig sein. Die Stadt- oder Kantonspolizei muss Massnahmen beantragen und darlegen, warum und wie lange die Massnahmen dauern. Man muss auch darlegen, warum andere Massnahmen nicht genutzt wurden. Diese Ausführungen müssen dann bei der Bundespolizei eingereicht werden. Jemand, der ein Kontaktverbot oder eine Meldepflicht erhält, kann dies gerichtlich auch anfechten.

Das Gesetz spricht von «terroristischer Gefahr» oder jemandem, der «Furcht und Schrecken verbreitet». Warum sind diese Begriffe so vage definiert?

Karin Keller-Sutter: Diese Definition ist geltendes Recht. Sie stammt aus dem Nachrichtendienstgesetz, das seit 2017 in Kraft ist. 2016 wurde dieses Gesetz in einer Referendumsabstimmung vom Volk angenommen und damit auch diese Definition. Das ist nichts Neues.

60 renommierte Rechtsprofessorinnen sehen das PMT als Gefahr für den Rechtsstaat. Steht es tatsächlich im Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)?

Karin Keller-Sutter: Es besteht kein Konflikt, wir haben das sauber abgeklärt. Herr Professor Donatsch hat ein Gutachten für die Kantone und für das eidgenössische Polizei- und Justizdepartement erstellt. Dieses Gutachten wurde erstellt, weil im Rahmen der Vernehmlassung verschiedene Teilnehmende weitergehende Massnahmen gefordert haben. Vor allem die Kantone forderten eine geschützte Unterbringung. Das ist faktisch aber eine Präventivhaft. Mir war es wichtig, dass genau abgeklärt wird, wie weit man in verschiedenen Bereichen gehen kann. Eine Präventivhaft ist nicht möglich, ein Hausarrest als letzte aller möglichen Massnahmen aber schon. Dieser kommt dann zum Einsatz, wenn alle anderen Massnahmen versagt haben. Der Hausarrest sieht aber auch Ausnahmen für berufliche oder religiöse Verpflichtungen vor.

Wie können Sie als Liberale es vertreten, unnötigerweise Menschenrechte einzuschränken?

Karin Keller-Sutter: Freiheit und Sicherheit sind Menschenrechte. Wir beschneiden nicht die Rechte der Bürgerinnen und Bürger – im Gegenteil: Dieses Gesetz schützt die Freiheit und die Rechtsstaatlichkeit und unsere demokratische Ordnung in der Schweiz. Und dieses Gesetz soll uns frühzeitig vor terroristischen Angriffen schützen.

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Das Anti-Terror-Gesetz – erklärt in 99 Sekunden
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175 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Cpt. Jeppesen
18.05.2021 11:24registriert Juni 2018
Oh mann..
Zitat Keller-Sutter: "Dieses Gesetz schützt die Freiheit und die Rechtsstaatlichkeit und unsere demokratische Ordnung in der Schweiz. Und dieses Gesetz soll uns frühzeitig vor terroristischen Angriffen schützen."
Nein Frau Keller-Sutter, dieses Gesetz schützt jene, die die Meinungshoheit haben. Mit diesem Gesetz kann ein jeder mundtot gemacht werden. Eine "vorsorgliche" Hausdurchsuchung oder Internierung kann Karrieren und Familien zerstören. Pre-Crime ist eine (schreckliche) Utopie
und "gut gemeint" ist die kleine Schwester von Schei***.
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Nicetius
18.05.2021 11:08registriert Dezember 2014
Können wir uns nicht auf den Titel 'Anti-Rechtsstaats-Gesetz' einigen? 🤔
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yanoi
18.05.2021 11:21registriert Dezember 2017
freiheit stirbt mit sicherheit...
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