Wirtschaft
Schweiz

UBS muss dem Bund Informationen zu Kunden aus Frankreich liefern

Die Grossbank will vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen, ob das von Frankreich angestrebte Amtshilfeverfahren zulässig ist. 
Die Grossbank will vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen, ob das von Frankreich angestrebte Amtshilfeverfahren zulässig ist.
Bild: ARND WIEGMANN/REUTERS

UBS muss dem Bund Steuerdaten von Kunden aus Frankreich liefern

05.07.2016, 08:0505.07.2016, 08:05

Die Schweizer Grossbank UBS muss Informationen zu Kunden aus Frankreich an die Steuerverwaltung liefern. Sie will jedoch vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen, ob das von Frankreich angestrebte Amtshilfeverfahren zulässig ist.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) habe der UBS eine Editionsverfügung zugestellt, teilte die Bank am Dienstag mit. Diese Verfügung verpflichte die Bank, die verlangten Informationen zu liefern. Auslöser ist eine Anfrage für internationale Amtshilfe in Steuersachen aus Frankreich.

Daten von 2006 und 2008

Gegenüber der ESTV gab die UBS nach eigenen Angaben zu bedenken, dass die Rechtsgrundlage für das Amtshilfegesuch «bestenfalls unklar» sei. Die Daten und die Grundlage des Gesuches seien «nicht spezifisch genug».

Die Anfrage aus Paris stützt sich laut UBS auf Daten aus den Jahren 2006 und 2008 und bezieht sich auf Konten mit Bezug auf ehemalige oder aktuelle Kunden mit Wohnsitz in Frankreich. Sehr viele der betroffenen Konten seien inzwischen geschlossen, schreibt die Bank.

Die Daten hätten die französischen Behörden von deutschen Behörden erhalten. Sie seien bei Untersuchungen in Deutschland sichergestellt worden, schreibt die UBS. Sie seien «offenbar auch an andere europäische Länder weitergeleitet» worden. Die UBS erwartet darum ähnliche Anfragen aus anderen Ländern.

Kunden werden informiert

Die UBS will nun die von der Anfrage aus Paris betroffenen Kunden über das Amtshilfeverfahren und Beschwerderechte informieren. Sie plant zudem selbst rechtliche Schritte: Vom Bundesverwaltungsgericht will sie die Zulässigkeit des Amtshilfeverfahrens überprüfen lassen.

Banken

Die UBS verwies auf ihre Programme zur Herstellung der Steuerkonformität mit Kunden aus europäischen Ländern, darunter Frankreich. Diese Programme seien grösstenteils abgeschlossen.

Die Anfrage aus Paris ist für die Bank auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Anfang 2017 das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Kraft treten wird. Banken werden dann verpflichtet sein, den Steuerbehörden – auch jenen in Frankreich – jährlich Daten zur Verfügung zu stellen. (sda)

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