Schweiz
Zürich

Zürcher Obergericht verurteilt Mann: Wegen Loverboy-Methode

Prostituierte bieten sich auf dem Strassenstrich an am Sihlquai in Zuerich, am Dienstag, 10. April 2010. (KEYSTONE/Alessandro Della Bella)
Ein Schweizer hat eine Frau zuerst in die Schulden und dann in die Prostitution getrieben.Bild: KEYSTONE

Geistig eingeschränkte Frau zu Prostitution gedrängt – «Loverboy» in Zürich verurteilt

22.05.2026, 12:2922.05.2026, 12:29

Das Zürcher Obergericht hat einen 32-Jährigen wegen Förderung der Prostitution zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Vom Vorwurf des Menschenhandels sprach es ihn frei. Er war angeklagt, weil er eine geistig eingeschränkte Frau zur Prostitution gedrängt und sich durch ihren Verdienst bereichert haben soll.

Eine Begründung für das Urteil gab das Gericht nicht ab, weil es am Freitag schriftlich publiziert wurde.

Das Gericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz: Diese hatte den 32-jährigen Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wegen Förderung der Prostitution, mehrfachen Diebstahls und versuchter Erpressung verurteilt. Vom Vorwurf des Menschenhandels sprach ihn das Bezirksgericht damals hingegen frei. Die Richter hielten es nicht für nachweisbar, dass er tatsächlich von Anfang an böse Absichten gehegt habe.

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Zuerst Schulden verursacht

Der 32-Jährige soll nach der Masche eines «Loverboys» der Frau vorgespielt haben, dass er sie liebe. Anschliessend sei er mit ihr eine Beziehung eingegangen, habe sie aber sehr schnell von ihrer Familie und Freunden abgeschottet. So zumindest sah es die Anklage.

Bereits nach wenigen Wochen habe er dann auf ihren Namen Dinge im Internet gekauft. Damit verursachte der Mann Schulden. Es seien ihre Schulden, die sie begleichen müsse, habe er ihr weisgemacht. Die Frau habe sich daraufhin in die Prostitution begeben, da sie keinen anderen Ausweg gesehen habe.

Dann an Prostitution mitverdient

Von dem durch die Prostitution verdienten Geld hat sich der Beschuldigte die Hälfte auszahlen lassen und so seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise finanziert, wie im Laufe des Prozesses deutlich wurde.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten. Vor Obergericht sagte der Mann, dass er nicht mehr wisse, ob er selbst oder die Frau auf die Idee kam, auf diese Weise die Schulden zu begleichen. (leo/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
4 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
4
«Hallo KI, wie soll ich bei der 10-Millionen-Schweiz abstimmen?»
Künstliche Intelligenz hilft mittlerweile in allen Lebenslagen. Auch beim Abstimmen. Mehrere KI-Tools geben sogar Empfehlungen ab. Das ist durchaus heikel.
Es wird ein Abstimmungskrimi. Bei der Vorlage zur 10-Millionen-Schweiz sind Befürworter und Gegner derzeit gleichauf. Die millionenteuren Kampagnen nehmen derzeit erst so richtig Fahrt auf. Das Thema ist komplex, die Folgen können unterschiedlich ausgelegt werden und es ist nicht einfach, die gegensätzlichen Argumente sinnvoll gegeneinander aufzuwiegeln.
Zur Story