Im Fall einer Familienfehde mit zwei Toten in Oensingen SO von 2012 hat auch der zweite rechtskräftig Verurteilte seine Strafe angetreten. Der 55-Jährige kosovarisch-schweizerische Doppelbürger kehrte in die Schweiz zurück.
Der Mann muss wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren verbüssen. Das Solothurner Obergericht hatte ihn in Abwesenheit im Dezember 2016 verurteilt und den Schuldspruch der ersten Instanz bestätigt.
Der Doppelbürger war zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Vor der Hauptverhandlung vor Obergericht reiste er in den Kosovo.
Anfang Jahr teilte er den kantonalen Strafvollzugsbehörden seine Rückkehr mit, wie die Solothurner Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Nach der angekündigten Einreise sei der Verurteilte am vergangenen Mittwoch ohne Gegenwehr am Flughafen Zürich verhaftet worden.
Der 29-jährige Sohn des Mannes muss eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren absitzen. Er hatte aus der Untersuchungshaft den vorzeitigen Strafvollzug angetreten. Der Sohn wurde wegen Mordes verurteilt.
Bei der undurchsichtigen Familienfehde zwischen zwei ursprünglich aus dem Kosovo stammenden Familien waren zwei Männer am Abend des 5. Juli 2012 auf dem Vorplatz ihres Wohnhauses in Oensingen mit mehreren Schüssen niedergestreckt worden.
Der Sohn hatte gestanden, die Opfer mit Schüssen aus einem Sturmgewehr 90 getötet zu haben. Der Vater wies den Vorwurf zurück, geschossen zu haben.
Das Amtsgericht Thal-Gäu hatte von einem «Massaker» gesprochen. Die beiden Opfer, ein 51-jähriger Mann und dessen 26-jähriger Sohn, seien «regelrecht hingerichtet» worden. (sda)
Schwule und Lesben werden in Basel oft angefeindet oder gar verprügelt. Politiker wollen nun, dass diese Straftaten registriert werden.
Selten kommt es vor, dass ein Anwalt die Medien zu einer Gerichtsverhandlung einlädt. Ob sie die Täter oder die Opfer vertreten: Anwälte sind bestrebt, ihren ohnehin belasteten Mandanten die Medienöffentlichkeit zu ersparen.
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