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«Wer, wenn nicht der Mörder von Adeline, sollte lebenslang verwahrt werden?»

GERICHTSZEICHNUNG - Un dessin montre Fabrice A., meurtrier presume d'Adeline, centre, sur le banc des accuses entoure d'un policier et de son avocat Me Leonardo Castro, gauche, dans la salle ...
Fabrice A. im Gerichtssaal. Bild: KEYSTONE

«Wer, wenn nicht der Mörder von Adeline, sollte lebenslang verwahrt werden?»

Dem Mörder Fabrice A. bleibt die lebenslange Verwahrung erspart. Das Urteil zeigt: Die Volksinitiative aus dem Jahr 2004 erzeugte einen nicht anwendbaren Paragrafen.
27.05.2017, 20:3328.05.2017, 09:04
Pascal Ritter / schweiz am wochenende
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Ein Artikel von Schweiz am Wochenende
Schweiz am Wochenende

Einmal im Jahr trifft sich in Bern die «Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter». Die Länge ihres Namens verhält sich umgekehrt proportional zur bisherigen Arbeitsbelastung. Seit ihrer Gründung im Jahr 2014 wurde sie in keinem einzigen Fall tätig. Ihre Aufgabe wäre es zu beurteilen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die einer lebenslänglich verwahrten Person neue Resozialisierungsperspektiven eröffnen. Die Kommission ist eine Verlegenheitslösung.

Im Jahr 2004 sagte das Stimmvolk unerwartet deutlich Ja zur Verwahrungsinitiative. Seither steht in der Verfassung, das extrem gefährliche und nicht therapierbare Sexual- oder Gewaltstraftäter lebenslang verwahrt werden. Weil solche lebenslangen Verdikte schwierig mit der übrigen Verfassung zu vereinbaren sind, wurde das Fachgremium geschaffen. Doch das Anliegen der damaligen Initianten um Anita Chaaban scheitert schon viel früher an der Realität. Dies zeigte diese Woche das Urteil im Prozess gegen Fabrice A.

«Höchstmögliche Strafe»

Das Genfer Strafgericht sah es als erwiesen an, dass Fabrice A. im Jahr 2013 auf perfide Art gemordet hat. Der heute 42-jährige sass in der Genfer Anstalt La Pâquerette eine Freiheitsstrafe wegen zweier Vergewaltigungen ab, die er in den Jahren 1999 und 2001 begangen hatte. Auf einem begleiteten Freigang gelang es ihm, unter einem Vorwand ein Messer zu kaufen und die damals 34-jährige Sozialtherapeutin Adeline M. in seine Gewalt zu bringen. Er fesselte sie an einen Baum und schnitt ihr die Kehle durch. Dann machte er sich auf den Weg nach Polen, wo er seine Ex-Freundin lebendig begraben wollte.

Fabrice A. wurde wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls verurteilt. Dafür erhält er lebenslange Haft. Die strengste Massnahme bleibt ihm aber erspart. Er wurde nicht lebenslang, sondern nur ordentlich verwahrt. Für eine lebenslange Verwahrung, wie sie der Staatsanwalt forderte, hätten zwei Gutachter die lebenslange Untherapierbarkeit diagnostizieren müssen. Die Gutachter kamen zwar zum Schluss, dass Fabrice A. ein perverser Psychopath sei, wagten aber keine lebenslange Prognose. Die Eltern von Adeline M. fragten während dem Prozess rhetorisch: «Wer, wenn nicht Fabrice A., sollte lebenslang verwahrt werden?» Die Gutachten der forensischen Psychiater stehen nun in der Kritik. BDP-Nationalrat Bernard Guhl verlangte ein Umdenken von den Gutachtern, wie er gegenüber «20 Minuten» sagte. Der «Blick» schrieb von mutlosen Richtern.

Dem widerspricht nun Marc Graf, Klinikdirektor und Chefarzt der forensisch psychiatrischen Uniklinik in Basel. «Es geht nicht um den Mut von Gutachtern oder Richtern, sondern darum, geltendes Recht anzuwenden», sagt er. Das Stimmvolk habe per Initiative verlangt, dass lebenslang verwahrt wird, wer nicht therapierbar sei. «Als Gutachter können wir aber keine lebenslange Prognose stellen. Man kann weder mit einer Volksinitiative noch mit der Revision einer Strafprozessordnung Naturgesetze ändern, und sie sind Grundlage von Psychiatrie und Psychologie.»

Wenig präziser als ein Münzenwurf

Gutachten, die eine lebenslange Prognose für einen Täter enthalten, spricht Graf die Wissenschaftlichkeit ab. «Kriminalprognosen haben eine Trefferquote zwischen 55 und 90 Prozent. Sie sind in gewissen Fällen also nur wenig präziser als ein Münzenwurf. Und die Prognose gilt dann für die nächsten zwei bis fünf Jahre», so Graf. Er macht kein Geheimnis daraus, dass er ein Gegner der lebenslangen Verwahrung ist, doch auch die grundsätzlichen Befürworter sehen, dass das Gesetz so nicht anwendbar ist. Sie führen dies aber auf eine «lasche Umsetzung» des Volkswillens zurück. Unter den gegebenen Umständen begrüsst SVP-Nationalrätin Natalie Rickli das Urteil der Genfer Richter. Sie will sich aber weiter für eine Verschärfung der Verwahrung einsetzen. So sollen etwa Wiederholungstäter automatisch verwahrt werden. «Das Gesetz muss so angepasst werden, dass gefährliche Täter drin bleiben, so lange sie rückfallgefährdet sind», sagt sie. Im zweiten Halbjahr wird die Rechtskommission des Nationalrates das Thema behandeln.

Verwahrungen
Es gibt zwei Arten von Verwahrung. In der einfachen Verwahrung wird regelmässig geprüft, ob der Täter, der seine Strafe abgesessen hat, noch als gefährlich gilt. In der lebenslangen Verwahrung findet diese Prüfung nicht statt. Einzig ein Fachgremium kann angerufen werden, falls neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Die Zurückhaltung der Genfer Richter hat auch mit Urteilen des Bundesgerichts zu tun. Dreimal hat es bisher eine lebenslange Verwahrung beurteilt, dreimal hat es sie aufgehoben. Darunter waren die spektakulären Fälle Daniel H., der das Au-pair-Mädchen Lucie ermordete, und der Rekordvergewaltiger Markus W. Vor Bundesgericht hängig ist der Fall von Claude D., der wie Fabrice A. auf einem Freigang mordete. Sein Opfer war die 19-jährige Marie.

Der einzig rechtskräftig zu lebenslanger Verwahrung Verurteilte ist Mike A. Er hat im August 2008 eine Prostituierte ermordet. Zuvor war er schon wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Er hatte seine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Weinfelden in letzter Minute zurückgezogen. Der Wochenzeitung «Die Zeit» sagte er später, er habe den Prozessrummel nicht ertragen. Er ist der Einzige, der bisher auf Erkenntnisse der Fachkommission mit dem komplizierten Namen hoffen könnte.

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Toerpe Zwerg
27.05.2017 22:18registriert Februar 2014
Eine Inhaftierung aufgrund befürchteter zukünftiger Straftaten ist per se ein kaum zu rechtfertigender Bruch mit unseren Rechtsgrundsätzen. Deshalb bräuchte es diese nach menschlichem Ermessen nie zuverlässig zu erstellenden Gutachten.

Das ist aber Mumpitz und auch der falsche Weg. Wenn einer schon zweimal vergewaltigt hat und dann während der Haft mordet, wieso reicht das nicht, um jemanden so zu bestrafen für seine Taten, dass er nie mehr raus kommt? So jemand hat sein Recht auf Teinahme an der Gesellschaft verwirkt. Hier sind unsere Strafen viel zu gering.
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tinu32
27.05.2017 20:54registriert September 2015
«Das Gesetz muss so angepasst werden, dass gefährliche Täter drin bleiben, so lange sie rückfallgefährdet sind», sagt Frau Rickli. Doch genau darum geht es doch: wie soll jemand bestimmen können, dass keine Rückfallgefahr mehr besteht?
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Siebenstein
27.05.2017 21:57registriert Dezember 2016
Ein gutes Beispiel für Fälle in denen das Stimmvolk durchaus einmal schlichtweg zu wenig Fachwissen über Dinge hat über die es abstimmen will.
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