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Stadt St.Gallen verbietet automatische Gesichtserkennung

Square with modern entrance of main railway station of City of St. Gallen on a sunny spring day. Photo taken April 19th, 2022, St. Gallen, Switzerland.
Hauptbahnhof in St. Gallen im vergangenen Frühling. Die Stadtregierung muss die gesetzlichen Bestimmungen, in denen die Videoüberwachung geregelt wird, überarbeiten, bzw. ergänzen.Bild: Shutterstock

Stadt St.Gallen verbietet automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Das Stadtparlament hat sich am Dienstag mit knapper Mehrheit für ein Verbot der automatischen biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausgesprochen.
14.09.2022, 12:0015.09.2022, 09:01
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In der Stadt St. Gallen hat das Parlament den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum vorsorglich gestoppt. Am Dienstagabend wurde eine Motion knapp für erheblich erklärt, die ein Verbot verlangte.

Der Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen breite sich rasant aus, hiess es in der Motion von SP, Juso, PFG (Politische Frauengruppe), Grünen und Jungen Grünen. Die umstrittene Software für Gesichtserkennung werde schon heute etwa von der St.Galler Kantonspolizei eingesetzt. Es sei aber umstritten, ob die Rechtsgrundlagen dafür ausreichten.

An eine vorhandene Videoüberwachung gekoppelt, würde die Gesichtserkennungssoftware «eine weiträumige Massenüberwachung» ermöglichen. Dies verletze nicht nur das Grundrecht auf Privatsphäre, sondern schrecke auch Menschen davon ab, Grundrechte wie die Meinungsäusserungs – oder Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

Auch keine Pilotprojekte

Es brauche ein Verbot auf Gesetzesstufe, um auch Pilotprojekte oder die schrittweise Ausweitung des Einsatzes dieser Technologie zu stoppen. Mit dem Vorstoss solle sichergestellt werden, dass biometrische Erkennungssysteme «von sämtlichen städtischen Organen im öffentlich zugänglichen Raum nicht eingesetzt werden dürfen».

Der Stadtrat wollte die Motion in ein Postulat umwandeln. In der Stadt St. Gallen würden keine biometrischen Erkennungssysteme für die Überwachung eingesetzt, hielt er fest. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz sei noch weitgehend ungeklärt. Deshalb sollten zuerst die Voraussetzungen und Grenzen vertieft geprüft werden.

Nach der Diskussion erklärte dann aber das Stadtparlament die Motion mit 31 gegen 27 Stimmen bei zwei Enthaltungen für erheblich. Nun muss der Stadtrat die gesetzlichen Bestimmungen, in denen die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund geregelt werden, mit einem Verbot von biometrischen Gesichtserkennungssystemen ergänzen.

Digitale Gesellschaft nimmt Stellung

Rechtsanwalt Martin Steiger, Sprecher der Digitalen Gesellschaft Schweiz (DigiGes), bezeichnet den politischen Vorstoss zur Gesichtserkennung als wichtig. Die NGO hat sich schon vor dem Entscheid des St.Galler Stadtparlaments für ein Verbot der automatischen Gesichtserkennung und anderer biometrischer Überwachungssysteme eingesetzt.

«Wir hoffen, dass der Entscheid in St.Gallen ein Signal für den ganzen Kanton ist.»
Martin Steiger, DigiGes

Die Digitale Gesellschaft werde bei Bedarf auch auf kantonaler Ebene sowie in anderen Gemeinden und Städten mit politischen Vorstössen gegen automatische Gesichtserkennung aktiv werden, schreibt das «Tagblatt».

(dsc/sda)

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