DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

20-Franken-Gutschein für SVP-Wähler: Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Wahlbestechung

15.10.2015, 12:1014.03.2019, 15:38

Renato Walder ist kein unbeschriebenes Blatt. Der überzeugte SVP-Wähler hat es in den vergangenen Jahren immer wieder mit seinen ungewöhnlichen Tattoos in die Medien geschafft: Seine Brust ziert die gesamte SVP-Führungsriege von Toni Brunner über Christoph Blocher, bis hin zu Christoph Mörgeli. Mit einem Post auf seiner Facebook-Seite hat Walder nun erneut für Aufsehen gesorgt – und damit einen befreundeten Tattoostudio-Betreiber im Kanton Zürich in die Bredouille gebracht.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen Wahlbestechung eröffnet. Corinne Bouvard, Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, bestätigte am Donnerstag Vormittag gegenüber watson, dass zwei Personen befragt und eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden sei. Bei der Auskunftsperson handelt es sich um Renato Walder, das Strafverfahren wurde gegen den Betreiber des Tattoostudios eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Was ist passiert?

Die Vorgeschichte

In dem entsprechenden Post auf Facebook bedankte sich Walder bei einem befreundeten Tattoostudio-Betreiber für eine spezielle Aktion im Vorfeld der Parlamentswahlen vom kommenden Wochenende: Jeder, der im Tattoo-Studio seines Vertrauens die SVP-Wahlliste ausfüllte und sie im Beisein des Tattoo-Studio-Besitzers zur Post brachte, so Walder, erhielt einen Gutschein von 20 Franken für einen zukünftigen Studio-Besuch. «Immerhin 145 Wähler» hätten so motiviert werden können, SVP-Listen einzuwerfen», schreibt Walder auf seiner Facebook-Seite.

Der Betreiber der Tattoo-Studios bestätigte auf Anfrage von watson die Aktion: Wer die Idee ursprünglich hatte, wisse er nicht mehr so genau, es habe sich alles spontan ergeben. Er betont aber, dass alles rechtmässig verlaufen sei: «Es ging nicht darum, Stimmen zu kaufen, sondern die Leute zum Wählen zu motivieren. Die Leute haben ihre Wahlzettel alle eigenständig und freiwillig in dem Tattoo-Studio ausgefüllt.» Ein oder zwei hätten sogar SP gewählt, und selbstverständlich habe er auch denen den versprochenen Gutschein ausgehändigt.

Doch die Staatsanwaltschaft sieht das offenbar anders. Der Urheber dieser Aktion könnte sich strafbar gemacht haben. Art. 281 des Strafgesetzbuchs sieht nämlich für den Fall, dass jemand einem Stimmberechtigten einen Vorteil verspricht, damit er in einem bestimmten Sinn abstimmt, eine Freiheits- oder Geldstrafe vor. Möglicherweise wurden auch andere Staftatbestände verletzt, namentlich Stimmenfang und das Verletzung des Abstimmungs- und Wahlgeheimnisses.

Strafgesetzbuch Art. 281
Art. 281: Wer einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen anderen Vorteil anbietet, verspricht, gibt oder zukommen lässt, damit er in einem bestimmten Sinne stimme oder wähle [...], wer sich als Stimmberechtigter einen solchen Vorteil versprechen oder geben lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Betreiber des Tattoo-Studios widerspricht der Darstellung von Walder, der auf Facebook explizit von «SVP-Wahllisten» schrieb. Gegenüber watson sagte Walder, die Hauptmotivation der Aktion sei es, die jungen Leute zum Abstimmen zu bewegen. Aber natürlich schaue man auch darauf, dass die Leute SVP wählen. Walder, der als Wahlbotschafter für die SVP weibelt, erzählt von weiteren, ähnlichen Aktionen: «Wir erklären den Leuten beispielsweise, wie man die Stimmzettel korrekt ausfüllt, wie man panaschiert und kumuliert.»

«Der Tattoostudio-Betreiber könnte sich strafbar gemacht haben, indem er auf die Entscheidungsfindung der Wähler eingewirkt hat.»
Rechtsanwalt Jakob Frauenfelder

Die Meinung des Experten

    Wahlen 2015
    AbonnierenAbonnieren

Die fragwürdige Aktion könnte auch für die 145 Personen zum Problem werden, die angeblich von den Gutscheinen profitiert haben. «Die passive Wahlbestechung ist nach Art. 281 Abs. 3 StGB strafbar. Wer den vorgeschlagenen Deal annimmt, macht sich ebenfalls strafbar», sagt Rechtsanwalt Jakob Frauenfelder gegenüber watson. Dabei müsse der Deal nicht explizit sein, sondern könne sich auch aus den Umständen ergeben, erklärt Frauenfelder.

Dir gefällt diese Story? Dann teile sie bitte auf Facebook. Dankeschön!👍💕🐥

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Bestehst du die Polizeiprüfung? Ab 8 Punkten darfst du Parkbussen verteilen

Kritisiert ist immer schnell. Natürlich auch, wenn's um die Polizei, deinen Freund und Helfer geht. Aber weisst du was? Mach's besser! Besteh die Polizeiprüfung!

Es ist tatsächlich äusserst überraschend, was an der Polizeiprüfung alles gefragt ist. Inspiriert von Vorbereitungsfragebögen und Tipps aus einem Schweizer Blog (die du alle hier findest) haben wir für dich eine Polizeiprüfung zusammengestellt. Mal sehen, was so in dir steckt ...

Den Sportteil haben wir übrigens grosszügigerweise weggelassen. Gern geschehen.

Falls du dich über die Fragen genüsslich aufgeregt hast («Ja, wieso soll ich sowas wissen?!»), so sei dir bewusst: Mit dem nächsten …

Artikel lesen
Link zum Artikel