Junger Mörder könnte Wohnort Millionen kosten – Gemeinde wehrt sich

T. sitzt in der Strafanstalt Lenzburg.
T. sitzt in der Strafanstalt Lenzburg.Bild: Aargauer Zeitung
Aargauer Prostituiertenmord

Junger Mörder könnte Wohnort Millionen kosten – Gemeinde wehrt sich

Die Gemeinde Rupperswil soll für die Unterbringung des Prostituiertenmörders T. aufkommen. Die Gemeinde will sich mit allen Mitteln gegen die Kostenübernahme wehren.
21.03.2014, 05:1521.03.2014, 10:38
Aline wüst, aargauer zeitung

Der heute 23-jährige T. vergewaltigte und tötete vor sechs Jahre eine Prostituierte im Aarauer Sex-Salon «Metro». T. ist Einwohner von Rupperswil. Das ist Pech für die Gemeinde: Auf Rupperswil könnten wegen des jungen Mörders in den nächsten Jahren Kosten von mehreren Millionen Franken zukommen. Gemeindeammann Rudolf Hediger sagt, dass sich die Gemeinde mit allen Mitteln gegen diese horrenden Rechnungen wehren werde. 

T. war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Deshalb lief seine Strafe an seinem 22. Geburtstag aus. Er hätte dann eigentlich entlassen werden müssen. So will es das Jugendstrafrecht. Da er aber in den psychologischen Gutachten als erheblich rückfallgefährdet eingeschätzt wird, wendeten die Behörden einen Kniff an: Sie ordneten einen fürsorgerischen Freiheitsentzug an – dafür muss nun die Gemeinde aufkommen. Kostenpunkt bisher: rund 280 000 Franken. T. sitzt seit September 2012 im Sicherheitstrakt in der Strafanstalt Lenzburg. Bei einem verurteilten Straftäter kommt der Kanton für die Kosten auf. 

Muss Rupperswil fürs Gefängnis zahlen?

Die fürsorgerische Unterbringung von T. ist unter Juristen umstritten. Laut Gesetz ist dieses Instrument dazu da, Menschen mit psychischen Problemen vor sich selber zu schützen. Also beispielsweise, um einen Suizid zu verhindern. Im Fall von T. geht es allerdings darum, die Öffentlichkeit zu schützen. 

Die fürsorgerische Unterbringung von T. zum Schutz Dritter wurde vom juristischen Fachmagazin «Plädoyer» gar zum «krassesten Fehlurteil 2012» erkoren. Um die Freilassung von T. zu verhindern, werde ein rechtsstaatlicher Grundsatz über Bord geworfen, sagte Rechtsprofessor Bernhard Rütsche von der Universität Luzern. 

Eine Rechnung für die Unterbringung von T. im Sicherheitstrakt hat die Gemeinde Rupperswil bisher nicht bekommen. Das ist aber nur eine Frage der Zeit. In den nächsten Wochen wird das Lenzburger Familiengericht im Fall T. abschliessend entscheiden. Dann wird das Amt für Justizvollzug die Rechnung an die Adresse der Gemeinde Rupperswil ausstellen. 

«Kein Verständnis dafür»

Gemeindeammann Hediger sagt: «Ich habe kein Verständnis dafür, dass wir Rupperswiler dafür bezahlen müssen.» Es gehe schliesslich nicht nur um die Sicherheit der Rupperswiler Bevölkerung. Es sei für ihn kein Problem und selbstverständlich, dass die Gemeinde bezahle, wenn eine Person zu ihrem eigenen Schutz fürsorgerisch untergebracht werden müsse in einer psychiatrischen Klinik, sagt Hediger. Das sei bei T. aber nicht der Fall. 

Doch T. könnte die Gemeinde Rupperswil noch viel mehr kosten als bloss 280'000 Franken. Denn das Urteil des Bundesgerichts verlangt, dass T. in einer Einrichtung untergebracht wird, in der er auch therapiert werden kann. Momentan läuft die Suche nach einem solchen Therapieplatz. Auch eine stationäre Therapie müsste Rupperswil bezahlen. Eine solche kostet täglich bis zu 1'300 Franken, also fast eine halbe Million Franken pro Jahr. Eine solche Therapie könnte bei T. bis zu 12 Jahre dauern. Allenfalls könnte Rupperswil einen Teil der Kosten an die Krankenkasse überwälzen. 

Bisher war jedoch keine der angefragten Therapieeinrichtungen bereit, den Mörder aufzunehmen. Als Übergangslösung wurde nun das Therapieangebot für T. in der Strafanstalt Lenzburg ausgeweitet. Denn die Alternative wäre die Freilassung des rückfallgefährdeten Mörders. 

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!