Wird DNA an einem Tatort gefunden, dürfen Ermittler heute nur das Geschlecht der Person herauslesen und im Informationssystem prüfen, ob die Spur einen Treffer liefert. Theoretisch könnten sie aber viel mehr über das Äussere eines Täters aus dem Erbgut herauslesen. Unsere DNA liefert Informationen dazu, wie alt wir sind oder welche Haar-, Haut- oder Augenfarbe wir haben.
Der Bundesrat will diese Informationen künftig für die Aufklärung schwerer Verbrechen, wie Morden oder Vergewaltigungen, nutzen. Ein vollständiges Phantombild werde auch künftig nicht möglich sein, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter im August, als der Bundesrat den Entwurf über die Anpassung des DNA-Profilgesetzes in die Vernehmlassung schickte.
Der Regierungsrat begrüsst die Gesetzesänderung. Die Einführung der sogenannten Phänotypisierung sei für die Fahndung nach der Täterschaft «zwingend und dringend notwendig, auch wenn sie wohl nur in seltenen Fällen zum Einsatz kommen wird», heisst es in der Vernehmlassungsantwort aus dem Aargau.
Damit könne der Kreis potenzieller Spurenleger bei Verbrechen eingegrenzt werden. Andererseits könnten Unbeteiligte ausgeschlossen werden. «Die Phänotypisierung dient damit sowohl der Aufklärung schwerer Straftaten wie auch dem Schutz der Unschuldsvermutung nicht involvierter Personen», schreibt der Regierungsrat.
Er geht mit dem Bundesrat einig, dass so gewonnene Analyseergebnisse nur für die Fahndung im spezifischen Strafverfahren verwendet werden und nicht in der Datenbank oder polizeilichen Informationssystemen gespeichert werden dürfen.
Weiter sei es richtig, dass ausschliesslich ein genau definierter Katalog äusserlich sichtbarer und auch von Augenzeugen feststellbarer Körpermerkmale erhoben werden dürfe und allfällig weiter gewonnene Informationen, etwa zu erhöhten Krankheitsrisiken, sofort zu vernichten seien.
Wird die neue Möglichkeit im Gesetz verankert, können Ermittler auch sistierte Fälle wieder aufnehmen. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, dass sie die Akte des Vergewaltigungsfalls in Emmen am Tag, an dem das neue Gesetz in Kraft tritt, wieder öffnen werde.
Die Ermittler haben vom Mann, der 2015 eine damals 26-jährige Frau vom Velo riss und vergewaltigte, DNA gefunden. Diese Spur führte sie aber bisher nicht zum Täter.
Nichts ändern möchte der Bundesrat an der heutigen Löschregelung. Diese sieht vor, dass die DNA-Profile verurteilter Straftäter grundsätzlich nach 30 Jahren gelöscht sein müssen. Der Regierungsrat beantragt, eine Nichtlöschung der DNA-Profile verurteilter Straftäter erneut zu prüfen.
Eine dauernde Aufbewahrung würde bei verurteilten Straftätern nicht gegen die Unschuldsvermutung verstossen, argumentiert der Regierungsrat. «Vielmehr kann die vorgesehene Regelung dazu führen, dass ein vorläufig unentdecktes Delinquieren infolge der Löschung der Profile definitiv unentdeckt bleibt.» Zu hinterfragen sei ausserdem, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, für jugendliche Täter und für wegen leichterer Straftaten verurteilte Erwachsene kürzere Löschungsfristen als 30 Jahre festzulegen. (aargauerzeitung.ch)