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Vor mehr als einem Monat wurde bekannt, dass die Suva Uber-Fahrer nicht als selbstständig Erwerbende anerkennt. So muss der Auftrag- oder Arbeitgeber Uber Switzerland Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Das könnte nun auch für Basel Konsequenzen haben. Heute diskutiert der Grosse Rat gleich zwei Vorstösse: eine Interpellation und eine Petition.
Die Basler Regierung stellt in der Antwort auf die Interpellation von SP-Grossrätin Kerstin Wenk schon mal fest, dass letztlich die Suva entscheiden muss: In einigen konkreten Fällen habe diese bereits eine Unselbstständigkeit festgestellt. Ein Basler Fall ist derzeit noch hängig.
Ein Bericht der «Tageswoche» zeigt zudem: Was mit Uber in Basel passiert, steht und fällt mit Zürich. Weil Uber Switzerland seinen Sitz in Zürich habe, obliege die konkrete Umsetzung der Suva-Entscheide dem Sozialversicherungsamt des Kantons Zürich, so die Basler Regierung.
Wenn die Suva Uber in Zürich nun als Arbeitgeber deklarieren sollte, muss auch der Kanton Basel-Stadt Gas geben. «Sollte Uber als Arbeitgeber betrachtet werden, kann das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit Schwarzarbeitskontrollen überprüfen, wie die Sozialabgaben entrichtet wurden und ob Verdacht auf Schwarzarbeit besteht», schreibt die Regierung weiter.
Solche Kontrollen sind schwierig umzusetzen. Dies geht aus der Petition hervor, die Taxifahrer gemeinsam mit der Gewerkschaft Unia eingereicht haben. Demnach ist es schwierig, «den Nachweis zu erbringen, dass jemand gewerbsmässigen Personentransport betreibe, weil von aussen nicht ersichtlich.» Die Polizei müsse zunächst den Beweis erbringen, dass jemand berufsmässige Fahrten gemäss Definition ausführt.
Dafür wären Testfahrten geeignet. Diese darf die Polizei jedoch nicht durchführen, weil dies als verdeckte Ermittlung gelte – was diese nicht durchführe.
Die Petitionäre fordern letztlich vom Kanton Basel-Stadt, auf Bundesebene entsprechende Regelungen für ein Verbot von Uber vorzuschlagen und einzubringen. Dies etwa durch eine Standesinitiative. (rwy)