Die Anschuldigungen, die G.*, Fan des FC St.Gallen, erhebt, sind heftig. In einer Strafanzeige nimmt er die Tessiner Polizei ins Visier. Gleich drei Polizisten hat G. am 28. Oktober angezeigt, wegen Vorfällen, die sich nach der Partie zwischen dem FC Lugano und dem FC St.Gallen vom 18. Oktober ereignet haben:
Polizist Z.* wegen einfacher und schwerer Körperverletzung, Polizist L.* wegen einfacher und schwerer Körperverletzung und Verletzung des Amtsgeheimnisses; den Einsatzleiter der Polizei wegen Freiheitsberaubung.
Er sei von der Polizei «schwer verletzt und unverhältnismässig lange» festgehalten worden, schreibt Fan G. «Ohne dass ich mich je rechtswidrig verhalten hätte.»
Gleichzeitig hat G. eine Bürgerbeschwerde an das Justiz- und Polizeidepartement von Regierungspräsident Norman Gobbi gerichtet: Er solle die Polizeiarbeit unter die Lupe nehmen.
Bundesrats-Kandidat Gobbi gilt als Law-and-Order-Politiker. Die Lega-nahe Zeitung «Il Mattino della Domenica» zeigte ihn am letzten Sonntag auf der Frontseite als «Supernorman». Zu Lebzeiten von Lega-Gründer Giuliano Bignasca hatte der «Mattino» auch schon eine Illustration veröffentlicht, die drei Lega-Schwergewichte als Grenzwächter mit Hunden vor einer Grenzmauer zeigte: Gobbi, Marco Borradori (heute Stadtpräsident von Lugano) und Bignasca selbst.
Nun hat «Supernorman» ein Problem mit seiner Polizei. In seiner Anzeige schreibt Fan G., Polizist Z. habe ihn bei der Festnahme verletzt und «im Polizeifahrzeug mit einem Kopfstoss die Nase doppelt gebrochen». Es sei ärztlich nachgewiesen, dass die Brüche durch einen Kopfstoss entstanden seien.
Polizist L. soll dem Fan bei der Festnahme nicht nur «schwere Rückenverletzungen und gefährliche Kopfverletzungen am Hinterkopf» zugefügt haben, wie der Fan schreibt. Er soll sich auch eine Amtsgeheimnisverletzung geleistet haben: «Er hat im Ambulanzfahrzeug mit seinem Handy ein Foto von mir geschossen, das kurze Zeit später auf Facebook veröffentlicht wurde.» Das Bild zeigt den Fan mit einem Kopfverband auf einer Ambulanzliege.
Der Verdacht, den Fan G. äussert: «Der Polizist muss es an Lugano-Fans weitergeleitet haben.» Diese hätten es veröffentlicht. Polizist L. steht nicht nur im Verdacht, Fan G. schwer verletzt und fotografiert zu haben. Er unterzeichnete als Protokollführer auch den provisorischen Verhaftungsbericht vom 19. Oktober.
Nach dem Spiel Lugano – St.Gallen war es zu Ausschreitungen zwischen den Fans gekommen. Dabei wurden drei Autos beschädigt. Verhaftet wurde gemäss Bericht nur Fan G. Er wird von der Tessiner Polizei beschuldigt, schwere und leichte Körperverletzung, Raufhandel, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch begangen zu haben.
Fan G. ist kein Unschuldslamm, doch er betont, nichts mit den Ausschreitungen zu tun gehabt zu haben. Gemäss Verhörprotokoll hatte er keinen Alkohol getrunken. Eine Messung ergab 0,00 Promille.
Schon einmal gab es im Tessin einen vergleichbaren Fall. Am 2. Dezember 2011 wurde nach dem Eishockey-Derby Ambri – Lugano der Jurist und Ambri-Fan Luca Langensand unvermittelt von drei Polizisten zu Boden gedrückt und verhaftet. Dies, nachdem er zuvor auf dem Vorplatz des Stadions mehrere Polizisten darauf anzusprechen versuchte, dass es nicht verhältnismässig sei, wenn vier Polizisten auf einen am Boden liegenden Verhafteten einprügelten.
Langensand wurde zum Kastenwagen geführt, erhielt Schläge und Tritte, wurde nach Bellinzona gefahren, wo er eine Nacht im Gefängnis verbringen musste.
Die Polizei warf ihm Sachbeschädigung, Gewalt, Drohung gegen Beamte, Landfriedensbruch und Behinderung einer Amtshandlung vor. Sie belegte ihn mit Stadion- und Rayonverbot und einem Eintrag in die Hooligan-Datenbank. Zwei Monate später erhielt er vom Staatsanwalt einen Strafbefehl wegen Landfriedensbruch.
Langensand bestritt alle Vorwürfe. Seine eigene Strafanzeige gegen die Polizei wurde in nur zwei Monaten eingestellt. Langensand selbst konnte seine Unschuld vor Gericht erst nach knapp 2,5 Jahren beweisen. «Das Bezirksgericht in Bellinzona sprach mich vollständig frei», sagt er.
Sein Fall zeige aber, dass mit dem Hooligan-Konkordat «eine Festnahme, eine Anzeige oder auch nur Aussagen der Polizei oder des Sicherheitspersonals» genügten, «um sehr einschränkende Massnahmen auszusprechen», sagt er. «Dann muss der Einzelne nachweisen, dass er unschuldig ist. Das kann Jahre dauern. Die Unschuldsvermutung wird ausgehebelt und in eine Schuldvermutung umgewandelt.»
Was sagt die Polizei zu den beiden Fällen? Sie äussere sich nicht zu laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaft, so Stefano Gianettoni, Sprecher der Kantonspolizei. Er betont aber, diese «zwei Einzelfälle» seien kein Indiz für einen Macht- oder Gewaltmissbrauch der Polizei. Die Polizei garantierte die Sicherheit bei Sportveranstaltungen seit Jahren. Jährlich gingen 40 bis 50 Ordnungsdienst-Einsätze problemlos über die Bühne.
Und was sagt Staatsrat Norman Gobbi? Hätten Bürger das Gefühl, «Opfer unverhältnismässiger Polizeigewalt» geworden zu sein, schreibt sein Departement, könnten sie dies einem unabhängigen Gericht zur Prüfung unterbreiten. «Das ist ja hier passiert, der Rechtsstaat hat funktioniert.» Zwischen den beiden Fällen hätten Hunderte von Spielen stattgefunden, bei denen sich niemand beklagt habe.
Was die Strafanzeige betrifft, schreibt das Departement: «Das Verfahren läuft, die Staatsanwaltschaft ist für die Prüfung der eingegangenen Anzeige verantwortlich.» Die Polizei könne Massnahmen prüfen. Gobbi mische sich nicht «in diese rechtsstaatlich sauber geregelten Abläufe» ein.
*Namen der Redaktion bekannt.