NLA-Klubs wie Ambrì werden ab 2017 rund 1,5 Millionen Franken aus den TV-Geldern erhalten.
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Wohin mit den 30 Millionen? Das bedeuten die TV-Millionen für die Hockey-Klubs
Die TV-Rechte gehen ab 2017 für rund 30 Millionen pro Jahr an einen Verbund der Kabelnetzbetreiber (UPC/Cablecom). Die Hockey-Klubkassiere dürfen sich freuen.
Der exakte Betrag ist noch nicht exakt fixiert. Das juristische Bodenpersonal arbeitet nach dem Grundsatzentscheid beim TV-Rechteverkauf jetzt an den Details. Es geht beispielsweise darum, wer die TV-Produktion bezahlen wird (das kann die Summe von 30 Millionen unerheblich reduzieren).
Offen ist auch noch, in welchem Umfang Live-Rechte an das Schweizer Fernsehen SRF abgegeben werden – allerdings wird das Geld, welches das öffentlich-rechtliche Fernsehen bezahlt, an die neuen Rechtebesitzer und nicht an den Verband gehen. Hier wird es wohl zu gegenseitigen Verrechnungen kommen: Die SRF-Tochter TPC produziert die Bilder kostenlos (oder für wenig Geld) und bekommt im Gegenzug, wie bisher, Live-Rechte für die Play-offs und ein paar Derbys während der Qualifikation.
Wer produziert die TV-Bilder? Die Frage ist noch zu klären.
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Nach wie vor ist der Verkauf der zentralen Vermarktungsrechte offen und kann dem Verband über fünf Millionen einbringen. Wir können also davon ausgehen, dass ab 2017 vier Jahre lang mehr als 30 Millionen Franken per anno ins Hockey fliessen.
Rund 1,5 Millionen pro NLA-Klub
Diese Millionen bezahlen die neuen TV-Rechteinhaber primär für die NLA. Die darin eingeschlossenen Rechte für NLB, fürs Amateurhockey, für die Länderspiele (ohne WM!) sind praktisch ebenso wertlos wie die Cupspiele.
Die neue Summe entspricht gut und gerne einer Verdoppelung der bisherigen Einnahmen. Aus dem Ende Saison auslaufenden Kontrakt haben die NLA-Klubs bisher pro Jahr 750'000 und die NLB-Klubs knapp 80'000 Franken erhalten.
Kloten freut sich sicherlich sehr über die zusätzlichen Einnahmen. Aber jetzt nicht wieder alles «verchlöpfen»!
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Nun, da es eine Verdoppelung der Gesamtsumme gibt, dürfen die NLA-Klubkassiere ab 2017 pro Saison mit einem Zustupf von mindestens 1,5 Millionen rechnen. In der NLB werden es etwas mehr als 100'000 Franken sein.
Interessante Verteilerkämpfe im Verband zu erwarten
Die gut ausgebaute (manche sagen: die überdotierte) Verbandsadministration wird durch die Mehreinnahmen nicht noch weiter ausgebaut. Also gehen die Mehreinnahmen direkt an die Klubs. «Will der Verband mehr Geld als bisher, dann muss er konkrete Projekte dafür vorlegen und wir werden die bewilligen oder nicht», sagt ein wichtiger NLA-Präsident.
Es dürfte im Verband, wo das gesamte Hockey (Klubs, Nationalmannschaften, Schiedsrichterwesen und Amateurhockey) zusammengeschlossen ist, bis zum Vertragsbeginn im Sommer 2017 noch interessante Verteilerkämpfe geben.
Eishockey tritt aus dem Fussball-Schatten
Doch es geht nicht nur um Geld. Hätte erneut der Titan Swisscom/Teleclub den Zuschlag erhalten, dann wäre das Eishockey dort hinter dem Fussball die Nummer zwei geworden. Denn Swisscom/Teleclub hat soeben die Fussballrechte teuer wieder eingekauft.
Beim Teleclub stand Eishockey im Schatten des Fussballs. Das wird nicht mehr so sein.
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Nun kommt ein neuer «Player» in den Markt, der alles daransetzen wird, sich gut in Szene zu setzen – mit Eishockey. «Wir können davon ausgehen, dass Eishockey mit den neuen Rechteinhabern eine noch bessere TV-Präsentation bekommen wird», sagt ein anderer wichtiger NLA-Präsident. «Deshalb sind wir mit dem Resultat der Verhandlungen zufrieden.»
Zudem gehen die Hockeygeneräle davon aus, dass die neuen Rechteinhaber mit über zwei Millionen Anschlüssen eine grössere Verbreitung garantieren können als Swisscom/Teleclub. Die NLB-Manager hoffen zudem auf die Möglichkeit, mit den neuen Rechteinhabern durch Verbreitung der Spiele auf lokalen TV-Kabelnetzen eine bessere TV-Präsenz als bisher zu bekommen.
Hockey- und Fussballfans müssen sich neu organisieren
Interessant wird sein, wer das Eishockey ab 2017 für die neuen TV-Rechtebesitzer medial aufbereiten wird. Es muss sozusagen «auf der grünen Wiese» eine Hockey-Redaktion aufgebaut werden. Wir können davon ausgehen, dass einige der Spezialisten, die ab 2017 bei Teleclub keine Arbeit mehr haben, dann bei den neuen Rechteinhabern einen Job bekommen.
Die Hockey- und Fussballfans müssen sich ab übernächster Saison neu organisieren. Bis jetzt bekommt der Kunde mit dem Paket Swisscom/Teleclub Eishockey und Fussball ins Haus geliefert. Neu wird es ab 2017 von Swisscom/Teleclub nur noch Fussball geben. Eishockey muss bei den neuen Kabelnetz-Herren bezogen werden.
Spengler Cup bleibt wohl beim SRF
Offen ist nun noch der Verkauf der TV-Rechte des Spengler Cups. Die hält diese Saison noch das Schweizer Fernsehen SRF. Der HC Davos verkauft diese Rechte in Eigenregie – und für weit weniger als eine Million. Entscheidend ist die TV-Präsenz. Es zeichnet sich ab, dass das Schweizer Fernsehen diese Rechte erneut für eine Periode von vier Jahren erwerben wird.
Wenn der Spengler Cup vergeben wird, sehen die Fans dies weiterhin im SRF.
Bild: SPENGLER CUP
Der Werbewert des Spengler Cups hängt an der Live-Präsenz im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Beim Verkauf der Spengler Cup-Rechte für die Schweiz spielen die privaten TV-Betreiber keine Rolle.
Während der Sommerpause mal wieder repetieren: Die Schiri-Zeichen im Eishockey
IIHF-Regel 184 I: Spieler im Torkreis – wenn ein angreifender Feldspieler eine Position im Torraum einnimmt, wird das Spiel unterbrochen und das folgende Anspiel erfolgt am nächstgelegenen Anspielpunkt in der neutralen Zone.
IIHF-Regel 170ff: Strafschuss / Penalty – in Situationen, in welchen sich ein Spieler des verteidigenden Teams regelwidriger Mittel bedient, um einem Gegenspieler eine angemessene Torchance zu nehmen und sich der Torhüter auf dem Eis befindet, hat der Schiedsrichter die Möglichkeit, dem Gegenspieler einen Penaltyschuss zuzusprechen.
IIHF-Regel 167: Beinstellen – ein Spieler, der einen Gegenspieler mit seinem Stock, Fuss oder Bein zu Fall bringt.
IIHF-Regel 166: Zu viele Spieler auf dem Eis – ein Team darf maximal einen Torhüter und fünf Feldspieler oder sechs Feldspieler auf dem Eis haben. Eine kleine Bankstrafe wird ausgesprochen, wenn ein Team einen oder mehrere Feldspieler mehr auf dem Eis hat als erlaubt.
IIHF-Regel 161: Stockstich – ein Spieler, der mit dem Ende seines Stockblatts einen Gegenspieler sticht oder zu stechen versucht, unabhängig davon ob er den Stock mit einer oder mit beiden Händen hält. Ein Kontakt mit dem Gegner ist nicht nötig, um eine Strafe zu verhängen.
IIHF-Regel 159: Stockschlag / Slashing – ein Spieler, der seinen Stock mit einer oder beiden Händen gegen irgendeinen Körperteil oder Ausrüstungsteil seines Gegenspielers schwingt. Ein Kontakt mit dem Gegenspieler ist nicht nötig, um eine Strafe zu verhängen.
IIHF-Regel 158: Übertriebene Härte / Roughing – ein Spieler, der einen Gegenspieler während des Spiels anrempelt oder schlägt.
IIHF-Regel 153: Check mit dem Knie – ein Spieler. der sein Knie ausstreckt, um einen Kontakt mit einem Gegenspieler herbeizuführen.
IIHF-Regel 150: Behinderung / Interference – ein Spieler, der einen Gegenspieler ohne Puck blockiert oder daran hindert, Schlittschuh zu laufen, einen Pass anzunehmen oder sich frei auf der Eisfläche zu bewegen. Das gleiche Schiedsrichterzeichen wird auch für die Regel 151: Behinderung am Torhüter eingesetzt.
IIHF-Regel 146: Haken – ein Spieler, der seinen Stock einsetzt, um einen Gegenspieler, mit oder ohne Puck, am Vorwärtskommen zu hindern.
IIHF-Regel 145: Halten des Stocks – ein Spieler, der mit einer oder beiden Händen den Stock des Gegenspielers festhält, um ihn daran zu hindern, Schlittschuh zu laufen, den Puck zu spielen oder am Spiel teilnehmen zu können sowie jedes Handeln, welches den Gebrauch des Stocks einschränkt.
IIHF-Regel 144: Halten – ein Spieler, der mit einer Hand oder mit beiden Händen, mit Armen oder Beinen oder auf andere Weise das Vorwärtskommen eines Gegenspielers behindert oder ihn davon abhält, frei Schlittschuh zu laufen.
IIHF-Regel 143: Hoher Stock – ein Spieler, der seinen Stock oder einen Teil davon über der Höhe seiner Schulter führt und einem Gegenspieler mit einem Teil davon einen Schlag versetzt.
IIHF-Regel 139: Check mit dem Ellbogen – ein Spieler, der seinen Ellbogen einsetzt, um einen Gegenspieler zu foulen.
IIHF-Regel 135 und 212: Spielverzögerung – Schiessen oder Werfen des Pucks aus dem Spielfeld bzw. eine Aktion des Torhüters mit der Absicht das Spiel zu verzögern, einen Unterbruch zu erzwingen oder die Fortsetzung des Spiels zu verhindern.
IIHF-Regel 127: Check mit dem Stock / Cross-Checking – ein Spieler, der mit beiden Händen am Stock einen Check gegen den Körper eines Gegenspielers ausführt, wobei sich kein Teil des Stockes auf dem Eis befindet.
IIHF-Regel 125: Check gegen das Knie / Clipping – Clipping ist eine Aktion, in welcher ein Spieler seinen Körper eigens zu dem Zweck nach unten senkt, so einen Check gegen das Knie des Gegenspielers anzubringen.
IIHF Regel 124: Check gegen den Kopf oder Nackenbereich – ein Spieler, der mit irgendeinem Teil seines Körpers oder seiner Ausrüstung einen Check gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers ausführt.
IIHF-Regel 123: Check von hinten – ein Spieler, der einen Check gegen einen Gegenspieler ausführt, der sich in einer wehrlosen Position befindet, sich des Checks nicht bewusst ist und nicht in der Lage ist, sich vor so einem Check zu schützen oder zu verteidigen. Der Kontakt erfolgt dabei auf der Rückseite des Körpers.
IIHF-Regel 122: Unerlaubter Körperangriff – ein Spieler, der in Richtung eines Gegenspielers läuft und ihn mit unnötiger Wucht checkt oder in ihn hineinrennt oder gegen ihn springt.
IIHF-Regel 121: Stockend-Stoss / Butt-Ending – Ein Spieler, der die obere Hand am Stock nach unten Richtung Stockblatt schiebt und damit einen gefährlichen Vorsprung kreiert und diesen Teil des Stockes in den Körper des Gegenspielers stösst.
IIHF-Regel 119: Check gegen die Bande / Boarding – ein Spieler, der einen Gegenspieler mit dem Körper oder dem Ellenbogen checkt, ihn angreift oder ihm so das Bein stellt, dass dieser dadurch heftig gegen die Bande geworfen wird.
IIHF-Regel 114: Angezeigte Strafe – hat das Team, das die Strafe verursacht, keine Puckkontrolle, hebt der Schiedsrichter seinen Arm, um damit anzuzeigen, dass eine Strafe ausgesprochen wird, dabei unterbricht er das Spiel zunächst nicht.
IIHF-Regel 110: Matchstrafe – eine Matchstrafe zieht den sofortigen Spielausschluss eines Spielers oder eines Teamoffiziellen nach sich. Ein Mitspieler, der vom Coach über den Kapitän benannt wird, muss die fünfminütige Strafzeit verbüssen. Ein Ersatz des Spielers auf dem Eis ist solange nicht erlaubt, bis die fünf Minuten abgelaufen sind.
IIHF-Regel 107 und 109: Disziplinarstrafe und Spieldauerdisziplinarstrafe – eine Disziplinarstrafe bedeutet zehn Minuten der Spielzeit, allerdings ist ein sofortiger Ersatz der Spieleranzahl auf dem Eis erlaubt. Eine Spieldauerdisziplinarstrafe erfordert, dass sich der bestrafte Spieler oder Teamoffizielle unmittelbar in die Kabine begeben muss. Der Spieler kann sofort auf dem Eis ersetzt werden.
IIHF-Regel 92: Spielerwechsel.
IIHF-Regel 94: Puck im Tor.
IIHF-Regel 74: Handpass – einem Feldspieler ist es nicht erlaubt, den Puck mit der Hand zu fangen und mit ihm zu skaten, entweder, um einen Check zu vermeiden oder den Puckbesitz zu behaupten.
IIHF-Regel 61: Time-out – jedem Team ist ein 30-Sekunden-Time-out im Spiel erlaubt (in der regulären 60-minütigen Spielzeit einschliesslich Verlängerung).
Auswinken / Wash-out – Eine ausstreckende Seitwärtsbewegung beider Arme, Handflächen nach unten. Der Schiedsrichter benutzt dieses Zeichen, um «kein Tor», «kein Handpass», oder «kein hoher Stock» zu signalisieren. Der Linienrichter benutzt dieses Zeichen um «kein unerlaubter Befreiungsschuss / Icing» und in bestimmten Situationen «kein Offside» zu signalisieren.
IIHF-Regel 65: Icing – Der hintere Linienrichter signalisiert ein mögliches Icing mit ausgestrecktem Arm über Kopfhöhe. Der Arm wird in dieser Position gehalten bis der vordere Linienrichter das Icing abpfeift oder annulliert. Wird auf Icing entschieden, kreuzt der hintere Linienrichter zuerst die Arme vor der Brust und zeigt danach auf den entsprechenden Anspielpunkt.
IIHF-Regel 78: Abseits / Offside.
IIHF-Regel 82: Angezeigtes Abseits.
IIHF-Regel 169: Regelwidriger Check (Frauen) – im Fraueneishockey ist es einer Spielerin nicht erlaubt, eine Gegenspielerin mit dem Körper zu checken.
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