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Nils Fiechter (rechts) und Adrian Spahr (2.v.r.) lauschen den Worten von SVP-Nationalrat Erich Hess (Archivbild 2016). Bild: KEYSTONE

Verurteilt wegen Rassendiskriminierung – Jung-SVP-Chef könnte Job als Polizist verlieren

Wegen eines Wahlplakats wurden die Co-Präsidenten der Jungen SVP des Kantons Bern zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Wird das Urteil rechtskräftig, droht Jungpolitiker Adrian Spahr im schlimmsten Fall die Entlassung: Er ist als Kantonspolizist in Basel tätig.

Publiziert: 16.01.19, 07:47 Aktualisiert: 16.01.19, 17:16

Das Plakat, das zur erstinstanzlichen Verurteilung der beiden Co-Präsidenten Nils Fiechter und Adrian Spahr geführt hat, kam während der JSVP-Kampagne für die Berner Kantonalwahlen im Frühjahr 2018 zum Einsatz. Es brachte Fahrende mit  «Schmutz, Fäkalien, Lärm, Diebstahl etc.» in Verbindung. «Wir sagen NEIN zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner», hiess es auf dem Plakat.

So sieht das Plakat aus

Bild: zvg

Das Regionalgericht Bern-Mittelland taxierte das Plakat und seine Sprache nun als Verstoss gegen das Rassismusgesetz. Es sprach am Montag bedingte Geldstrafen gegen Fiechter und Spahr aus. In einer am Dienstag versandten Medienmitteilung zeigen sich die beiden «schockiert» über das «nicht akzeptable Urteil». Sie sehen ihr Recht auf freie Meinungsäusserung als «nicht gewährleistet» an und werden das Urteil ans Obergericht des Kantons Bern weiterziehen. Bis dieses über den Fall entschieden hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Kantonspolizist Adrian Spahr (ganz rechts) gemeinsam mit Regierungsrat Baschi Dürr (ganz links) und Kapo-Kommandant Martin Roth (2.v.l.) bei der Präsentation der neuen Tesla-Polizeifahrzeuge im Dezember 2018.  Bild: KEYSTONE

Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung drohen zumindest Adrian Spahr auch im beruflichen Leben Konsequenzen. Denn der 24-Jährige ist als Kantonspolizist in Basel-Stadt tätig. Wer sich dort bewerben will, braucht einen einwandfreien Leumund, darf also keine Einträge im Straf- oder Betreibungsregister haben.

Im schlimmsten Fall droht Kündigung

«Eine rechtskräftige Verurteilung zieht grundsätzlich personalrechtliche Konsequenzen nach sich», sagt Toprak Yerguz, Mediensprecher beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt auf Anfrage von watson. Diese Konsequenzen sind im kantonalen Personalgesetz geregelt: «Sie werden jeweils im Einzelfall geprüft und können bis hin zu einer Kündigung reichen.» Die «Bandbreite der Folgen» ist laut Yerguz abhängig von der Schwere des Verschuldens und der Relevanz im Zusammenhang mit dem Polizeidienst.

Yerguz weist darauf hin, dass das Urteil gegen Spahr noch nicht rechtskräftig sei und bewertet den Einzelfall deshalb nicht. Grundsätzlich und unabhängig von laufenden Verfahren spreche die Kantonspolizei Basel-Stadt ihre Mitarbeitenden an «wenn sie Kenntnis hat von ausserdienstlichen Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Polizeiangestellter ein Problem darstellen könnten», erläutert Yerguz. Die möglichen Folgen eines solchen Verhaltens könnten von einem Gespräch mit dem Vorgesetzten bis hin zu personalrechtlichen Massnahmen reichen.

Spahr: «Bin gegen Diskriminierung»

Auch wenn man sich bei der Kantonspolizei wegen der noch ausstehenden Rechtskraft des Urteils wortkarg gibt, wird klar: Sein Arbeitgeber hat keine Freude an den juristischen Problemen des Polizisten Adrian Spahr. «Das sind nicht die Schlagzeilen, mit welchen die Kantonspolizei Basel-Stadt in Verbindung gebracht werden möchte», sagt Sprecher Toprak Yerguz. Die Diskriminierung von Personen verstosse gegen die Werte, welche die Kantonspolizei hochhhalte: «Wir stehen ein für gegenseitigen Respekt und gegen jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Herkunft, Geschlecht, Glauben oder sexueller Orientierung.» 

Adrian Spahr sagt auf Anfrage von watson: «Diese Werte der Kantonspolizei Basel-Stadt kann ich zu 100 Prozent unterschreiben.» Bei der Einvernahme vor dem Regionalgericht habe er «deutlich unterstrichen», dass er gegen Diskriminierung sei.

Auch Spahr betont, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliege.  Für ihn gelte die Unschuldsvermutung. Nils Fiechter und er seien zuversichtlich, dass die erstinstanzliche Verurteilung wegen Rassendiskriminierung vor dem Obergericht aufgehoben werde. Konkrete Fragen nach möglichen personalrechtlichen Konsequenzen durch seinen Arbeitgeber stellten sich deshalb «von Beginn weg nicht». 

Nils Fiechter zu seiner Verurteilung

Video: srf/SDA SRF

SVP-Abstimmungsplakate

Mit Zangen-Plakaten gelang es Christoph Blocher und der SVP, am 6. Dezember 1992 den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu bodigen. KEYSTONE / STR
1994 folgte der nächste SVP-Erfolg: Mit 57,2 Prozent lehnte das Volk die Bereitstellung von Schweizer Soldaten für UNO-Blauhelmtruppen ab. KEYSTONE / STR
2002 trat die SVP als einzige grosse Partei gegen den UNO-Beitritt der Schweiz an. Anders als beim ersten Anlauf 1986 unterlag sie dieses Mal. KEYSTONE / EDI ENGELER
Eines der umstrittensten SVP-Plakate warb 1999 für die Initiative «gegen Asylrechtsmissbrauch». Sie kam 2002 zur Abstimmung und wurde mit 50,1 Prozent Nein hauchdünn abgelehnt. KEYSTONE / MICHELE LIMINA
Hände, die nach dem Schweizer Pass greifen: Damit konnte die SVP im September 2004 sowohl die erleichterte Einbürgerung für Ausländer der zweiten Generation als auch die direkte Einbürgerung für jene der dritten Generation verhindern. KEYSTONE / STEFFEN SCHMIDT
Eine schreiende Kampagne im wahrsten Sinne des Wortes lancierte die Partei 2005 gegen den Beitritt zum Abkommen von Schengen/Dublin. Der Schockeffekt blieb ohne Wirkung, das Volk sagte mit 54,6 Prozent Ja. KEYSTONE / MONIKA FLUECKIGER
Ein Comeback erlebte das Pass-Plakat 2008, als die SVP ihre Initiative «für demokratische Einbürgerungen» propagierte. Das Volk erteilte ihr mit 63,8 Prozent Nein eine deutliche Abfuhr. KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI
Raben, die auf die Schweiz einhacken, sollten 2009 die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien bodigen. Doch das Volk sagte mit 59,6 Prozent deutlich Ja. KEYSTONE / KARL MATHIS
Weltweit sorgte das Plakat mit dem schwarzen Schaf für Aufsehen. Es bescherte der Partei am 28. November 2010 einen denkwürdigen Erfolg: Mit 52,3 Prozent Ja wurde die Ausschaffungs-Initiative angenommen. KEYSTONE / LUKAS LEHMANN
Heftig umstritten war auch das Plakat, mit dem die Volkspartei den Gegenvorschlag zu ihrer Ausschaffungs-Initiative bekämpfte. KEYSTONE / PETER SCHNEIDER
Im Februar 2014 kommt die SVP-Initiative «gegen Masseneinwanderung» zur Abstimmung. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2011 machte die Partei für das Anliegen mobil. KEYSTONE / ARNO BALZARINI
Die letzte Kampagne kommt für SVP-Verhältnisse relativ zahm daher. Liegt es daran, dass die Partei ihre Wählerbasis verbreitern will? KEYSTONE / WALTER BIERI

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