Es ist ein garstiger Tag, jener Mittwoch, der 22. Oktober 2014. Das Radio meldet Schnee bis 1000 Meter, die Temperaturen im Flachland verharren bei zehn Grad.
Sulz, kurz vor 7 Uhr. Regen fällt. Dieter Deiss, 48, setzt sich in seinen «PW Seat Leon, schwarz, AG 363 773», wie Wochen später im Einvernahmeprotokoll nachzulesen sein wird, nimmt die 55 Kilometer zur Arbeit nach Aarburg unter die Räder.
Autobahn 1. Reger Berufsverkehr, das Radio läuft, die rechte Spur ist mit Lastwagen gepflastert, auf der linken Spur reiht sich Auto an Auto. Eine Fahrt zur Arbeit wie jede andere. Bis Höhe Mägenwil. 7.10 Uhr. Von hier an gibt es zwei Versionen.
Dieter Deiss sagt:
Ein Autofahrer aus Baden, nennen wir ihn Paul, der zur gleichen Zeit auf der A1 unterwegs ist, dagegen sagt: Der Fahrer mit dem «Schild: AG 363 773» sei ihm so nahe aufgefahren, «dass ich nicht einmal mehr die Lichter sehen konnte». Und das bei gut 90 km/h, «sehr starkem Regen» und eingeschränkter Sicht.
Das schreibt Paul in einem Brief, den er gleichentags an das Strassenverkehrsamt schickt. Mehrmals habe der Fahrer versucht, rechts zu überholen, was misslang, weil Lws im Weg waren.
Schliesslich habe er sich an einen Lastwagen angehängt, sei diesem einen Kilometer gefolgt und habe dann «durch weiteres Drängeln» wieder auf die linke Spur gewechselt. «Bitte nehmen Sie solche Fahrer aus dem Verkehr», endet der Brief.
Zwei Tatbestände, bei denen die Behörden kein Pardon kennen: Geldstrafe, Busse, Führerausweisentzug.
Deiss bestreitet bei der polizeilichen Einvernahme am 12. November, drei Wochen nach dem Vorfall, beide Tatbestände vehement: Er sei ein rücksichtsvoller Fahrer, verhalte sich gesetzeskonform und überhole «grundsätzlich nicht rechts».
Heute, acht Monate später, sagt Deiss: «Ich bin nach wie vor überzeugt, niemanden rechts überholt zu haben.» Wäre etwas gewesen, müsste er zu sich sagen: «Sorry, Deiss, selber schuld.»
Eine Fahrt, zwei Geschichten, keine Zeugen. Was nun? Deiss glaubt, man schenke auch seiner Darstellung Gehör, glaubt an das Rechtssystem. Auch, weil ihm Polizisten gesagt haben: Das kommt nicht durch.
Dieser Glaube wird «grundlegend erschüttert». Heute sagt er: «Ich nahm mir die Zeit, eine ausgiebige Stellungnahme zu verfassen. Jetzt weiss ich: Ich hätte diese Zeit für etwas Sinnvolleres investieren können.» Denn: «Was ich als Beschuldigter zu sagen hatte, interessierte niemanden. Die Behörden glaubten eh dem Anzeiger.»
Dies sei, so beschied ihm ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Jurist, bei Fällen wie dem seinen die Regel. Wenn jemand zugebe, zum Zeitpunkt X mit dem Fahrzeug Y ohne Zeugen auf einer Strasse unterwegs gewesen zu sein und den Anzeiger nicht kenne, «wird es äusserst schwierig, eine Verurteilung und einen Führerausweisentzug zu vermeiden».
Anders formuliert: Die Gerichte glauben «den Darlegungen von Personen, die eine Anzeige erstatten, wenn nicht ersichtlich wäre, weshalb diese eine falsche Beschuldigung hätten vornehmen sollen» und wenn sie den Tatbestand «einigermassen nachvollziehbar darlegen».
Deiss schüttelt den Kopf. «Ich bin schockiert, dass jemand einfach einen anderen anzeigen kann und der Beschuldigte von vornherein auf verlorenem Posten steht.» Das öffne dem Denunziantentum Tür und Tor. «Wenn jeder Polizistlis spielen kann», meint er mit hörbar sarkastischem Unterton, «dann braucht es die Polizei gar nicht mehr. Das spart uns viel Geld.»
Seit dem Vorfall achte er sich vermehrt darauf, wie sich andere im Verkehr verhalten. «Ich könnte jeden Tag jemanden anzeigen.» Weshalb tut er es nicht? Deiss zuckt mit den Schultern. «Vielleicht, weil ich intelligent genug bin zu wissen, dass niemand perfekt ist. Und dass wir ein System haben, das für diese Kontrolle zuständig ist.»
Weshalb Paul anders reagiert hat, weshalb er ihn angezeigt hat, Deiss weiss es nicht. «Ich muss ihm irgendwie aufgefallen sein», sagt er, lacht bitter. «Ich war wohl einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.»
Die Staatsanwaltschaft verurteilte Deiss zu einer bedingten Geldstrafe von 5600 Franken und einer Busse von 800 Franken.
Die Verfahrenskosten belaufen sich auf 1100 Franken. Das Strassenverkehrsamt entzog ihm den Führerausweis – für fünf Monate, nicht drei, wie Deiss nach einer juristischen Konsultation gerechnet hatte.
«Ein weiterer Hammer», meint der dreifache Familienvater. «Ich bin beruflich auf das Auto angewiesen.» Er habe Glück, habe einen kulanten Arbeitgeber, «anderenfalls wäre mein Job und damit meine Existenz in Gefahr».
Der Arbeitsweg werde nun halt kompliziert und daure deutlich länger und auch in der Familie müsse man umorganisieren, «aber das wird schon gehen». Es muss gehen.
«Ob ich heute etwas anders machen würde?», wiederholt Deiss die Frage. «Ja», meint er nach kurzem Zögern. «Ich würde heute eine Gegenanzeige wegen Verleumdung machen. Nur so hätte ich eine Chance, gehört zu werden, und Paul müsste seine Beschuldigungen beweisen.»
Wieder lacht er, mit bitterem Unterton. «Auf eine Gegenanzeige habe ich auch deshalb verzichtet, weil mir der Polizist sagte: Solche Anzeigen verlaufen meist im Sand.» Jetzt weiss Deiss: Er hat auf Sand gebaut.
Die zweite Möglichkeit, allenfalls ungeschoren davonzukommen, die ihm ein Jurist aufzeigte, nämlich zu sagen, zum fraglichen Zeitpunkt nicht auf der fraglichen Strecke unterwegs gewesen zu sein, käme für Deiss nicht infrage.
«Lügen sind nicht mein Ding.» Deiss schnaubt. «Weit sind wir gekommen im Rechtsstaat Schweiz, wenn sich ein bis dato unbescholtener Bürger mit Lügen und Gegenanzeigen wehren muss.»
Er wird sich nicht weiter wehren. Vielleicht schreibt er Paul noch einen Brief, sagt ihm: Du hast Dein Ziel erreicht, zeigt ihm auf, welche Konsequenzen seine Anzeige hatte. «Es wird ihn kaum interessieren. Er hat, was er wollte: Befriedigung.»
Zum Kommentar von Thomas Wehrli (aargauerzeitung.ch)
"in dubio pro reo" - "Im Zweifel für den Angeklagten" geworden?
Strafprozessordnung:
Art. 3 Schutz vor Rechtsmissbruach
Art. 3 Gleichstellung vor Gericht
Art. 3 Fairnessgebot (alle sind gleich zu behandeln und gehör zu schenken)
Art. 10 Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung
Das Gericht würdigt die Beweise (gab es nicht) frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung.
usw....
Adieu Rechtssicherheit und das in der Schweiz!