«Ich kann mich nicht gut in sie hineinversetzen. Aber ich weiss, ich kann niemandem mehr schaden», sagte der 50-Jährige am Donnerstag im Saal des Baselbieter Strafgerichts in Muttenz. Noch immer läuft die Scheidung, und er darf wegen des ausgesprochenen Kontaktverbotes seine Frau höchstens über den Anwalt kontaktieren.
Seit Sommer 2014 lebt das Ehepaar aus Langenbruck gerichtlich getrennt, im Januar 2015 teilte sie ihm schriftlich mit, er solle sie nicht mehr belästigen. Dennoch kamen immer wieder SMS, in der er ihr zu verstehen gab, dass er nicht für eine Frau bezahle, die mit einem anderen Mann schlafe. Der tatsächliche Wortlaut war allerdings deutlich direkter.
Im Oktober 2015 flippte der Mann völlig aus: Mit einem Brecheisen brach er abends kurz nach 18 Uhr in das Haus der Frau ein, sie floh, er rannte ihr nach, sie stürzte, woraufhin er mit dem Brecheisen auf die Frau einschlug. «Stirb, Du Hure», soll er laut der Frau gerufen haben. Drei Passanten konnten den Mann von weiteren Schlägen abhalten, nach dem Angriff sass er 40 Tage in Untersuchungshaft.
Gerichtspräsident Aimo Zähndler präsentierte am Donnerstag im Gerichtssaal das Tatwerkzeug: 82 Zentimeter lang, rund 1.6 Kilogramm schwer. Die Verletzungen waren relativ glimpflich, die Frau erlitt Schwellungen und Schürfungen am Rücken und an der Schulter. Bis heute fürchtet sie sich vor ihrem Mann. «Ich hatte die Absicht, etwas mit ihr zu besprechen. Was danach passiert ist, daran kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich hatte damals ein schlechtes Leben und viel getrunken», sagte der 50-Jährige vor Gericht.
Eine Blutanalyse ergab einen Alkoholpegel von rund zwei Promille zur Tatzeit. Warum er zur Besprechung ein Brecheisen mitgenommen hatte, konnte er nicht erklären. Er erklärte sich allerdings bereit, seiner Frau eine Genugtuung von 5000 Franken zu bezahlen.
Staatsanwalt Jörg Rudolf verlangte eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung. «Wir müssen davon ausgehen, dass er gegen den Kopf gezielt hat. Sie hat einfach Glück gehabt, dass der Kopf nicht getroffen wurde.» Das Opfer sei durch die Tat schwer traumatisiert worden und habe eine psychotherapeutische Behandlung benötigt. Da der Mann nicht vorbestraft war und sich seit der Haftentlassung wohlverhalten habe, könne man es bei einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten belassen.
Verteidigerin Renate Jäggi meinte, das Brecheisen habe dazu gedient, in die Wohnung einzubrechen, er habe nicht geplant, seine Frau damit zu schlagen. Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass er auf den Kopf gezielt habe, die Strafe sei zu mildern.
Das Dreiergericht beliess es bei einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand: Zeugen hätten nicht bestätigen können, dass er mit den Schlägen tatsächlich auf den Kopf gezielt hat. Strafmindernd wirkte auch eine mittelgradig verminderte Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit.
Das Gericht ordnete aber auch eine Bewährungshilfe an: Trotz eines Bruttolohnes von 6100 Franken hat der Mann in den letzten zwei Jahren Schulden von über 20'000 Franken angehäuft. Absurd: Das ehemalige Haus der Familie in Langenbruck steht seit über einem Jahr leer. (bzbasel.ch)