Vor dem Bezirksgericht Hérens-Conthey VS müssen sich seit Freitag drei Variantenskifahrer verantworten. Sie werden beschuldigt, im Dezember 2009 abseits der Pisten der Skiregion Anzère eine Lawine ausgelöst zu haben, die auf eine markierte Piste niederging und zwei Menschen mitriss.
Die Lawine war 430 Meter lang und 120 Meter breit. Sie erfasste auf einer markierten Piste mehrere Menschen. Zwei von ihnen wurden unter den Schneemassen begraben und leicht verletzt.
Die drei Angeklagten, zwei Männer und eine Frau, beteiligten sich zunächst an der Suche nach Verschütteten, verliessen dann aber den Unfallort. Einige Tage später wurden sie identifiziert und angezeigt. Vor dem Bezirksgericht Hérens-Conthey müssen sie sich nun wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten.
Die zwei Personen, die von der Lawine verschüttet worden waren, hatten keine Strafanzeige eingereicht. Hingegen verlangt die nicht angeklagte Bergbahnbetreiberin Télé Anzère SA rund 70'000 Franken.
Es ist nicht das erste Mal, dass Variantenskifahrer vor Gericht erscheinen müssen. 2002 zum Beispiel wurden zwei «Freerider» wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie hatten am Grossen Sankt Bernhard eine Lawine ausgelöst, in der ein Mensch ums Leben kam und mehrere weitere verletzt wurden. (kub/sda)