Du hast das Essen genossen und möchtest den Urlaub noch etwas verlängern, indem du einige frisch im Ferienland gepflückte Früchte oder Gemüse mit nachhause nimmst? Wenn du aus der EU einreist, ist das kein Problem. Denn die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die EU bilden einen «pflanzengesundheitlichen Raum».
Reist du von anderswo ein, ist die legale Auswahl an essbaren Souvenirs stark eingeschränkt. Magst du keine Ananas, Kokosnüsse, Durians, Bananen oder Datteln, wird die Sache mit den essbaren Mitbringseln schwierig. Denn die EU, die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein haben die Vorschriften für Einfuhren von ausserhalb dem pflanzengesundheitlichem Raum verschärft: Während die Pflanzengesundheitsverordnung vorher bei der privaten Einfuhr zum Eigengebrauch Erleichterungen gewährt hat, sind diese nun weggefallen.
Seit dem 1. Januar 2020 gelten für alle anderen als oben genannten Früchte und Gemüse strengere Regeln. Je nach Frucht, Gemüse oder Pflanze musst du ein nicht ganz einfach zu erhaltendes Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen und dein Mitbringsel spätestens am Tag vor der Einreise beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst anmelden. Bei bestimmten Früchten und Gemüsesorten gilt gar ein Einfuhrverbot.
Urlaubst du auf den Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla oder in Frankreichs Überseedepartementen, gilt dies pflanzenschutztechnisch als Urlaub ausserhalb der EU. Ausserhalb der EU befindet sich bekanntlich seit dem 1. Januar 2021 auch Grossbritannien – wobei pflanzengesundheitstechnisch Nordirland wiederum Teil der EU bildet.
Ab dem 1. September 2024 ist es schliesslich nicht mehr erlaubt, bestimmte gebietsfremde invasive Pflanzen zu importieren, unabhängig davon, ob du aus der EU oder von anderswo einreist. Der Bundesrat hat im Gesamten 31 Pflanzen bestimmt, darunter Kirschlorbeer, Sommerflieder oder «Tessiner Palmen», für welche an der Schweizer Grenze Endstation ist.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann die Liste anpassen, sofern es von neuen invasiven gebietsfremden Pflanzen und deren Gefährlichkeit erfährt. Wenn du nun eine gelistete Pflanze gleichwohl einführst, kannst du in die Fänge des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit geraten, denn dieses hat neu die Kompetenz, die Einfuhr von verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen zu überwachen.
Neben Früchten und Pflanzen sind auch exotische Tiere nicht unproblematische Souvenirs. Auch wenn du von der exotischen Fauna fasziniert bist und am liebsten einen Privatzoo eröffnen möchtest – meist ist es sinnvoller, es bleibt bei dem Wunsch. Zunächst einmal sind zahlreiche Tiere gemäss dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Ist dein potenzielles Haustier auf der Liste aufgeführt, musst du namentlich schriftlich nachweisen, dass der Ausfuhrstaat mit dem Erwerb und der Ausfuhr des Tieres einverstanden ist. Kannst du das nicht, werden die zuständigen Behörden das Tier beschlagnahmen.
Selbst wenn du aber alle Papiere beisammen hast und legal mit Tier einreist, solltest du noch nicht darauf zählen, dass dein Begleiter tatsächlich bei dir bleiben darf. Denn allenfalls brauchst du eine Bewilligung, um das exotische Tier als Mitbewohner halten zu dürfen. Ob das so ist, kannst du bei der zuständigen kantonalen Veterinärbehörde nachfragen. Je nach Tier ist diese Bewilligung an sehr strenge Auflagen geknüpft, so etwa an ein artgerechtes und aufwändiges Gehege oder gar an eine spezielle Ausbildung. Ein Spontankauf kann für dich also anstrengend werden. Für das Tier sowieso.
AUCH im Fall.