Fühlst du dich vor den Kopf gestossen, weil du erst gerade volljährig geworden bist und deine Krankenversicherung frisch selbst in die Hand nimmst? Das ist verständlich, aber: Für deine Krankenkasse ist es unerheblich, ob du oder deine Eltern «deine» Rechnungen nicht bezahlt haben. Zwar mussten deine Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht deine Krankenkassenrechnungen begleichen, du haftest aber solidarisch für diese Schulden mit. Die Krankenkasse wird also nicht nur deine Kündigung nicht akzeptieren, sondern dir möglicherweise bei der Gelegenheit zusätzlich die aufgelaufenen Schulden direkt in Rechnung stellen.
Kündigst du gleichwohl, wirst du von deiner Krankenkasse ein Schreiben erhalten. In diesem muss sie dir mitteilen, dass die Kündigung unwirksam ist. Dies jedenfalls dann, wenn du die bis einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist gemahnten Rechnungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht vollständig bezahlt hast.
Verzichtest du nun wegen der aufgelaufenen Schulden darauf, die Krankenkasse zu wechseln, bist du gleichwohl noch nicht fein raus: Die Versicherung kann dich auf die gesamten aufgelaufenen Schulden betreiben, was die Wohnungs- und allenfalls auch die Arbeitssuche erheblich erschwert.
Es ist eher ungünstig, so in das Erwachsenenleben zu starten. Das sehen auch ältere Politiker*innen ein: National- wie auch Ständerat haben zwei Motionen angenommen, wonach künftig Eltern die Krankenkassenprämien ihrer Kinder auch noch dann schulden, wenn letztere volljährig sind.
Sobald diese Regelung im Krankenversicherungsgesetz umgesetzt ist, haften Kinder also nicht mehr für die Versäumnisse ihrer Eltern und du wirst die Krankenkasse auch dann wechseln können, wenn deine Eltern es verpasst haben, deine Prämien zu bezahlen. Für deine (neuen) Rechnungen wirst du hingegen ab dem Zeitpunkt deiner Volljährigkeit auch künftig selbst gerade stehen müssen.
Die jungen Erwachsenen konnten es sich ja nicht aussuchen, was ihre Eltern machten, resp. nicht machten, als die jungen Erwachsenen noch unmündig waren.
Mir leuchtet es auf jeden Fall nicht ein, dass jemand für etwas haftbar sein soll, für dass er nicht verantwortlich war.