Nein, darf sie nicht. Sie kann dir zwar grundsätzlich vorschreiben, wann du Ferien nehmen musst, nicht aber, wohin du reisen darfst. Du musst deiner Chefin die Reiseroute gar nicht erst verraten.
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Es steht dir arbeitsrechtlich gesehen auch frei, bewusst in ein Land zu fahren, das auf der Liste der Länder mit erhöhtem Ansteckungsrisiko ist. Deiner Chefin steht es umgekehrt frei, dir für die folgende zehntägige Quarantäne keinen Lohn zu zahlen. Auch von der Ausgleichskasse wirst du kein Geld sehen: Bei einer Quarantäne aufgrund einer Auslandsreise besteht kein Anspruch auf Erwerbsersatz.
Wenn du keinen Bedarf an unbezahltem Urlaub hast, empfiehlt es sich, vor der Reise in ein Risikogebiet mit deiner Chefin zu sprechen. Allenfalls ist während der Quarantänezeit HomeOffice möglich.
Das Gespräch suchen solltest du auch, wenn du aus zwingenden Gründen in ein Risikoland reist, etwa weil da ein naher Angehöriger von dir verstorben ist. Auch in diesem Fall wirst du in Quarantäne gehen müssen, aber die Arbeitsverhinderung ist hier nicht verschuldet und deine Chefin muss grundsätzlich den Lohn weiterzahlen.
Wenn die Chefin von deiner Reise in ein Risikoland gar nicht begeistert ist und dir mit Kündigung droht, solltest du das ernst nehmen. Macht sie ihre Drohung wahr, dann ist die Kündigung zwar wohl missbräuchlich, bleibt aber gültig. Will heissen: Den Job bist du los, du hast jedoch Anrecht auf eine Entschädigung.
Gesetzlich möglich ist eine Entschädigung im Umfang von sechs Monatslöhnen, in der Praxis sprechen die Gerichte bei missbräuchlichen Kündigungen einen bis drei Monatslöhne Entschädigung zu.
Bei einer Reise in ein Risikoland kann es natürlich passieren, dass du das Corona-Virus erwischst und krank zuhause bleiben musst. Hier darf sich deine Arbeitgeberin auf den Standpunkt stellen, du seist selber schuld und sie müsse dir während deiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keinen Lohn zahlen. Hat es sich um eine blosse Urlaubsreise gehandelt, würde ihr ein Gericht da möglicherweise recht geben. Auch hier hast du bessere Chancen auf Lohnfortzahlung, wenn du aus zwingenden Gründen in das Risikoland gereist bist und krank zurückkehrst.
Was nun, wenn du in den Ferien erfährst, dass dein Urlaubsland neu auf der Risikoliste gelandet ist? Darüber streiten sich aktuell die Juristinnen und Juristen. Mit der Frage, ob die Arbeitgeberin in diesem Fall während der Quarantäne weiterhin Lohn zahlen muss, wird sich wohl früher oder später ein Gericht auseinandersetzen müssen.
Wirklich traurig, ich erinnere mich an andere Zeiten, da konnte man noch nicht 10 mal im Jahr irgendwo hinjetten. Da war es schon ein Ereignis wenn man mal einen längeren Aufenthalt in Italien machte.
Heute scheinen aber alle zu denken, dass das so sein MUSS. Kann man das überhaupt noch geniessen?