Lieber Werner
In der Schweiz bezahlen viele Unternehmen Ende Jahr einen 13. Monatslohn aus. Manchmal wird der Dreizehnte auch anteilsmässig halbjährlich oder sogar monatlich überwiesen. Unternehmen sind zwar nicht von Gesetzes wegen verpflichtet, einen 13. Monatslohn auszuzahlen. Wird aber im Arbeitsvertrag oder übergeordnet in einem Gesamtarbeitsvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen, dann ist der Dreizehnte keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers wie etwa eine Gratifikation. Es handelt sich um einen Lohnanteil, auf den du denselben Anspruch hast wie auf die übrigen zwölf Monatslöhne. Entscheidend ist ohnehin der Jahreslohn – ob in 12, 13 oder noch mehr Tranchen ausbezahlt, ist nebensächlich.
Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent des berücksichtigten Verdienstausfalls. Wer zum Beispiel zu 100 Prozent auf Kurzarbeit gesetzt ist, erhält für diese Zeit anteilsmässig 80 Prozent seines Jahreslohnes. Das schliesst auch den Dreizehnten ein.
Etwas komplizierter verhält es sich bei Anstellungen im Stundenlohn. Auch bei diesem Arbeitsverhältnis kann ein 13. Monatslohn vereinbart werden. Auf die einzelnen Lohnauszahlungen wird dann jeweils ein Zwölftel bzw. 8,33 Prozent dazugeschlagen. Für die Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung fehlt aber ein vertraglich bestimmter Jahreslohn. Darum wird die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 12 Monate verwendet und bei Kurzarbeit um 20 Prozent dieses Betrages gegebenenfalls einschliesslich des Dreizehnten gekürzt.
Nicht von der Kurzarbeitskürzung betroffen sind die Beiträge an die Sozialversicherungen. Die Abzüge für AHV/IV und Pensionskassen-Obligatorium werden weiter auf der Basis des ursprünglichen Jahreslohnes berechnet. Folglich muss auch vom Dreizehnten der gleiche Betrag für Sozialversicherungen abgezogen werden wie ohne Kurzarbeit fällig wäre. Kurzarbeitenden werden also auf einem achtzigprozentigen Bruttolohn Sozialversicherungsabgaben eines hundertprozentigen Einkommens abgezogen. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungsabzüge bei Kurzarbeit etwas stärker ins Gewicht fallen.
Egal ob du fest oder im Stundenlohn angestellt bist: Der Dreizehnte wird bei Kurzarbeit wie der Grundlohn behandelt und anteilsmässig um 20 Prozent gekürzt.
Viele Grüsse von Comparis.ch
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Wird bei Stundenlöhnern der 13. Monatslohn monatlich ausgezahlt, wird er als solcher ausgewiesen und in der Regel mit Bruttolohn geteilt durch 12 berechnet und nicht mit 8.33%.