«Darf ich im Winter mit Sommerreifen fahren?»
Liebe Elena
In der Schweiz herrscht von Gesetzes wegen keine Winterreifenpflicht. Dennoch setzt du in den Wintermonaten besser auf eine angemessene Bereifung. Denn gemäss Artikel 29 im Strassenverkehrsgesetz darf ein Fahrzeug nur in betriebssicherem Zustand verkehren. Wirst du vom Schnee überrascht und verursachst mit Sommerreifen einen Unfall, droht Ärger. Über das Ausmass der Bestrafung entscheidet die zuständige Behörde aufgrund des Polizeirapports. Wichtig zu wissen: Leihst du dein Fahrzeug einem Bekannten und verursacht dieser mit mangelnder Bereifung einen Unfall, kannst du als Fahrzeughalter wegen Übergeben eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden.
Unfall im Schnee, Leistungskürzung der Versicherung
Doch damit nicht genug: Neben amtlichen Sanktionen droht im Schadenfall auch eine Leistungskürzung beziehungsweise ein Regress seitens Versicherung. Das bedeutet, dass du unter Umständen einen Teil des Schadens selbst zahlen musst. Hast du in deiner Police den Grobfahrlässigkeitsschutz integriert, hast du Glück.
Ähnliches gilt auch für mangelhaftes Reifenprofil. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Autoreifen liegt in der Schweiz bei 1,6 Millimetern. Zu empfehlen ist für Winterreifen jedoch ein Profil von mindestens 4 Millimetern. Übermässig ungleich abgenützte Reifen gelten als nicht betriebssicher und können von der Polizei oder von der Versicherung ausserdem ebenfalls beanstandet werden.
Winterreifenpflicht im benachbarten Ausland
Ein weiterer Grund für Winterreifen sind die im benachbarten Ausland geltenden Richtlinien. In Deutschland und Österreich gilt: Bei mit Schnee, Matsch oder Eis bedeckten Strassen sind Winterpneus ein Muss. In Frankreich können zudem die Behörden Winterpneus mittels Beschilderung kurzfristig verlangen. In Italien können die Provinzen die Winterreifen-Bestimmungen sogar autonom handhaben. So gilt etwa im Aostatal vom 15. Oktober bis zum 15. April unabhängig vom Wetter ein generelles Winterreifenobligatorium. In anderen Landesteilen sind Winterreifen nicht zwingend, können aber dennoch mittels Beschilderung kurzfristig angezeigt werden. Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit Bussgeldern von bis zu 345 Euro rechnen.
Ganzjahresreifen: Eine mögliche Alternative
Willst du dir trotz diverser Pro-Winterreifen-Argumente den Gang zum Garagisten für halbjährlichen Reifenwechsel sparen, sind Allwetter- oder Ganzjahresreifen eine mögliche Alternative. Sei dir jedoch stets bewusst: Ganzjahresreifen gelten noch immer als Kompromisslösung und können nur schwer an die saisonalen Stärken von guten Winterreifen anknüpfen.
Viele Grüsse von Comparis.ch
