Die hohen Temperaturen vermitteln herrliches Sommerfeeling. Wer will da schon seine Füsse in geschlossene Schuhe zwängen? Die Versuchung ist gross, in Badeschlappen oder barfuss ins Auto zu steigen. Oder gar aufs Motorrad. «Das ist eigentlich verboten», meinen die einen. «Doch, doch, das darf man», sagen die anderen. Also wie steht's denn nun genau mit den Fussbekleidungsvorschriften beim Fahren?
Tatsächlich, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) verbietet das Barfussfahren und das Fahren mit Flip-Flops oder Strandschuhen nicht explizit, eigentlich ist das erforderliche Schuhwerk darin gar nicht beschrieben. Nur weil dies aber nicht konkret formuliert ist, kann man sich trotzdem nicht alle Freiheiten erlauben. Bei einem Unfall kann es je nachdem richtig ungemütlich werden.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Fahrer oder die Fahrerin nicht in der Bedienung der Bedienelemente behindert werden darf und die Kontrolle über das Fahrzeug behalten muss. Gute Schuhe können die Pedalkraft verstärken. Eine Notbremsung barfuss zu vollziehen, ist kaum möglich. Und mit Flip-Flops besteht ausserdem die Gefahr, vom Pedal abzurutschen.
Solange nichts passiert, ist man fein raus. Neben dem Sicherheitsaspekt riskiert ein schlecht beschuhter Autofahrer oder eine Fahrerin bei einem Unfall eine Geldstrafe, den Entzug des Führerscheins oder Leistungskürzungen bei der Vollkasko- oder Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit. Und aufgepasst bei Plateauschuhen oder Stilettos: Auch diese können unter Umständen als ungeeignet eingestuft werden.
Auf Motorrädern und Rollern geht es vor allem darum, sich selbst zu schützen. Trotz Hitze ist es wichtig, die richtige Kleidung zu tragen. Flip-Flops, Sandalen und Turnschuhe sollten selbst auf kurzen Strecken tabu sein. Statt Leder gibt es speziell für den Sommer entwickelte Schutzkleidung mit Protektoren. In jedem Fall sind Handschuhe und stabile Stiefel für Biker Pflicht, wenn sie geschützt unterwegs sein möchten.
Im Ausland ist es übrigens ähnlich. Auch dort gibt es im Allgemeinen keine expliziten Schuhwerk-Vorgaben. Ein allfälliges Bussgeld zielt dann meist auf «unverantwortliches und gefährliches Fahrverhalten» ab.
Deshalb: Lieber die Flip-Flops einpacken und erst nach dem Aussteigen anziehen.
Ja, das stimmt. bei einem auto aus dem letzten jahrtausend. Bei den heutigen autos mit bremskraftverstärker, ebs und all dem schnickschback, kann man notbremsungen gefühlt mit dem linken kleinen finger, oder in demfall zeh, ausführen.
Sogar bei den heutigen Lkws 😉
Wenn ich in die ferien fahre oder sonstwie längere strecken fahre ich oft in socken oder im sommer barfuss und hatte nochnie probleme, dass ich nicht mehr bremsen konnte.