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Auch für diese Trendfahrzeuge gibt es Vorschriften – ein Überblick

Trendfahrzeuge, E-Roller, E-Trottinett
Bild: TCS
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Auch für diese Trendfahrzeuge gibt es Vorschriften – ein Überblick

Was fahre ich denn eigentlich? Ein «fäG», ein Leicht-Motorrad oder ein Motorfahrrad? Die Welt der Fahrzeuge auf den Strassen ist bunter geworden. Und viele wissen gar nicht, welche Vorschriften für ihr Trendfahrzeug gelten.
24.08.2023, 08:03
Mobilitätsteam TCS
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Zuerst einmal zu den Begrifflichkeiten. Inzwischen sind die Bezeichnungen nicht mehr eindeutig und in Unterhaltungen muss man oft nachfragen «also welches meinst du jetzt genau?».

Contentpartnerschaft mit TCS
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit dem Touring Club Schweiz. Die Themen drehen sich rund um Mobilität, Freizeit und Reisen und basieren auf dem Fachwissen des internen Expertenteams des TCS. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Weit verbreitet und in der Deutschschweiz eindeutig ist der Begriff Elektro-Trottinett oder E-Trotti. Schon etwas kompliziert wird es mit dem Begriff Elektro-Scooter. Gemeint ist hier auch das E-Trottinett. Allerdings benutzen viele die Bezeichnung Scooter und Roller als Synonyme. Beim E-Roller sitzt der Fahrer oder Fahrerin. Beim E-Scooter ist ein E-Stehroller, eben ein E-Trottinett, gemeint. Immer noch alles klar? Zusammen mit dem E-Bike und den Lastenvelos gehören sie alle in die Kategorie «Leicht-Motorfahrrad» (gemäss Astra) und haben damit die gleichen Vorschriften.

Auf die Strasse und nicht aufs Trottoir

Bei den Leicht-Motorfahrrädern, wie eben E-Trottis, dürfen Vorder- und Hinterbremse, eine Glocke sowie Vorder- und Rücklicht nicht fehlen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h (25 km/h mit Pedalunterstützung). Fahren darf, wer mindestens 14 Jahre alt ist und den M-Fahrausweis besitzt; ab 16 braucht es dann keinen Ausweis mehr.

Jede Richtungsänderung muss wie bei Fahrrädern mit der Hand angezeigt werden. Am Tag muss mit eingeschaltetem Vorderlicht gefahren werden. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen müssen Vorderlicht und Rücklicht eingeschaltet sein.

Und noch der wichtigste Hinweis: Das Fahren auf Trottoirs und in Fussgängerzonen ist verboten.

Bei Regen, holprigen Strassen wie etwa Kopfsteinpflaster oder dem Überqueren von Tramschienen kann es schnell gefährlich werden. Deshalb ist das Tragen eines Helmes empfehlenswert (aber nicht obligatorisch). Das Umfeld freut’s, wenn die Fahrzeuge dort abgestellt werden, wo sie niemanden behindern.

fäGs und Motorfahrräder

Eine Kategorie tiefer sind die fahrzeugähnlichen Geräte, fäGs, welche ausschliesslich durch die eigene Körperkraft angetrieben werden, etwa Skateboards oder Rollerblades. Diese dürfen auf den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen wie Trottoirs und Fussgängerzonen sowie auf Nebenstrassen ohne Trottoir und in 30er-Zonen unterwegs sein.

Eine Kategorie höher sind die Motorfahrräder wie S-Pedelecs und klassische Mofas. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Mofas mit Verbrennungsmotor, bei E-Bikes darf die Tretunterstützung bis 45 km/h wirken. Mindestens ein Velohelm ist hier Pflicht. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für Leicht-Motorfahrräder.

Es gibt auch Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards, die über keine Verkehrszulassung verfügen. Je nachdem wie man unterwegs sein will, sollte bei einem Kauf darauf geschaut werden, dass das Fahrzeug auch wirklich für die Strasse zugelassen ist.

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Video: watson/Lucas Zollinger

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ovolover
24.08.2023 09:02registriert März 2016
Ein paar Fotos mit Beispielen für jede Kategorie würde den Beitrag deutlich aufwerten.
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RalpH_himself
24.08.2023 08:24registriert Dezember 2015
Mein Eindruck ist, dass bei den (privaten) E-Trottis etwa 70% und bei den E-Choppern etwa 90% zum Teil deutlich schneller fahren als die eigentlich erlaubten 20 km/h. Nicht cool.
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Voraus denken!
24.08.2023 08:35registriert März 2022
Wenn der Mensch in der Lage wäre, sich so zu verhalten, dass er andere in ihrer Freiheit und Sicherheit nicht einschränkt, dann könnte man ohne weiteres die e-Trotinette auf Trottoirs und Fussgängerzonen zulassen.

Aber leider muss man, wie bei alle anderen Themen, Regeln erlassen weil ein nicht unerheblicher Teil der Menschheit entweder egoistisch, narzisstisch, ignorant oder dumm ist.

Schade!
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