Zuerst einmal zu den Begrifflichkeiten. Inzwischen sind die Bezeichnungen nicht mehr eindeutig und in Unterhaltungen muss man oft nachfragen «also welches meinst du jetzt genau?».
Weit verbreitet und in der Deutschschweiz eindeutig ist der Begriff Elektro-Trottinett oder E-Trotti. Schon etwas kompliziert wird es mit dem Begriff Elektro-Scooter. Gemeint ist hier auch das E-Trottinett. Allerdings benutzen viele die Bezeichnung Scooter und Roller als Synonyme. Beim E-Roller sitzt der Fahrer oder Fahrerin. Beim E-Scooter ist ein E-Stehroller, eben ein E-Trottinett, gemeint. Immer noch alles klar? Zusammen mit dem E-Bike und den Lastenvelos gehören sie alle in die Kategorie «Leicht-Motorfahrrad» (gemäss Astra) und haben damit die gleichen Vorschriften.
Bei den Leicht-Motorfahrrädern, wie eben E-Trottis, dürfen Vorder- und Hinterbremse, eine Glocke sowie Vorder- und Rücklicht nicht fehlen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h (25 km/h mit Pedalunterstützung). Fahren darf, wer mindestens 14 Jahre alt ist und den M-Fahrausweis besitzt; ab 16 braucht es dann keinen Ausweis mehr.
Jede Richtungsänderung muss wie bei Fahrrädern mit der Hand angezeigt werden. Am Tag muss mit eingeschaltetem Vorderlicht gefahren werden. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen müssen Vorderlicht und Rücklicht eingeschaltet sein.
Und noch der wichtigste Hinweis: Das Fahren auf Trottoirs und in Fussgängerzonen ist verboten.
Bei Regen, holprigen Strassen wie etwa Kopfsteinpflaster oder dem Überqueren von Tramschienen kann es schnell gefährlich werden. Deshalb ist das Tragen eines Helmes empfehlenswert (aber nicht obligatorisch). Das Umfeld freut’s, wenn die Fahrzeuge dort abgestellt werden, wo sie niemanden behindern.
Eine Kategorie tiefer sind die fahrzeugähnlichen Geräte, fäGs, welche ausschliesslich durch die eigene Körperkraft angetrieben werden, etwa Skateboards oder Rollerblades. Diese dürfen auf den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen wie Trottoirs und Fussgängerzonen sowie auf Nebenstrassen ohne Trottoir und in 30er-Zonen unterwegs sein.
Eine Kategorie höher sind die Motorfahrräder wie S-Pedelecs und klassische Mofas. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Mofas mit Verbrennungsmotor, bei E-Bikes darf die Tretunterstützung bis 45 km/h wirken. Mindestens ein Velohelm ist hier Pflicht. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für Leicht-Motorfahrräder.
Es gibt auch Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards, die über keine Verkehrszulassung verfügen. Je nachdem wie man unterwegs sein will, sollte bei einem Kauf darauf geschaut werden, dass das Fahrzeug auch wirklich für die Strasse zugelassen ist.
Aber leider muss man, wie bei alle anderen Themen, Regeln erlassen weil ein nicht unerheblicher Teil der Menschheit entweder egoistisch, narzisstisch, ignorant oder dumm ist.
Schade!