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Schlappe für Apple: Gericht bestätigt verschärfte Kontrolle

WASHINGTON, DC - MAY 21: Apple CEO Timothy Cook testifies before the Senate Homeland Security and Governmental Affairs Committee's Investigations Subcommittee about the company's offshore pr ...
Apple-Chef Tim Cook: Sein Unternehmen muss vor Gericht eine Niederlage hinnehmen.Bild: Getty Images North America

Schlappe für Apple: Richter bestätigt verschärfte Kontrolle – das sagt der iPhone-Konzern

Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigt, dass Apple der verschärften Missbrauchsaufsicht unterliegt. Mit dem Urteil kommt der US-Konzern unter stärkeren Druck der Wettbewerbshüter.
18.03.2025, 15:5318.03.2025, 16:05
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Was ist passiert?

Im Streit um eine strengere Wettbewerbsaufsicht von Apple hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) dem Bundeskartellamt den Rücken gestärkt.

Das Gericht bestätigte eine Einstufung der Wettbewerbshüter, wonach das US-Technologieunternehmen eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb» hat.

Warum ist der Gerichtsentscheid wichtig?

Damit ist der Weg für das Kartellamt frei, Apple in einem nächsten Schritt bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.

Das Bundeskartellamt hatte schon 2023 festgestellt, dass Apple eine solche überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Gegen diese Feststellung wollte sich Apple am Bundesgerichtshof in Karlsruhe wehren. Der Kartellsenat wies die Beschwerde am Dienstag aber in erster und letzter Instanz zurück. (Az. KVB 61/23)

Was droht Apple nun?

Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2021 kann das Kartellamt leichter gegen grosse Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. Das Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor. In einem ersten Schritt stellt die Behörde unabhängig von einem konkreten Verstoss fest, dass ein Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat.

Im zweiten Schritt kann das Kartellamt dem betroffenen Unternehmen dann bestimmte Verhaltensweisen untersagen. Es kann dem Unternehmen zum Beispiel verbieten, eigene Angebote auf seiner Webseite gegenüber denen von Wettbewerbern bei der Darstellung zu bevorzugen, oder die Nutzung eines eigenen Angebots von der Nutzung eines anderen eigenen Angebots abhängig zu machen.

Wie begründen die Richter ihre Entscheidung?

Mit seinen Betriebssystemen und dem App-Store sei Apple «in erheblichem Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig», betonte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Kirchhoff bei der Verkündung. Ein solcher mehrseitiger Markt liege etwa vor, wenn durch eine Plattform Interaktionen zwischen verschiedenen Nutzergruppen ermöglicht werden.

Ob eine konkrete Gefährdung für den Wettbewerb besteht, sei für die Einstufung des Kartellamts unerheblich, so Kirchhoff. Wichtig sei das Vorliegen eines «abstrakten Gefährdungspotenzials». Das Bundeskartellamt habe zu Recht entschieden, dass Apple über solche strategischen und wettbewerblichen Potenziale verfüge.

Wie reagiert das Bundeskartellamt?

Das Bundeskartellamt begrüsste die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter. «Damit ist höchstrichterlich bestätigt, dass Apple der verschärften Missbrauchsaufsicht unterliegt», erklärte Präsident Andreas Mundt. «Unsere bereits laufende Prüfung von Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps steht damit auf einem soliden Fundament, wir arbeiten mit Hochdruck an diesem Fall und weiteren Fällen gegen die grossen Internetkonzerne.»

Warum gehen die Wettbewerbshüter gegen Apple vor?

Bei der angesprochenen Prüfung geht es darum, dass Apple-Nutzerinnen und Nutzer bei der Verwendung von Drittanbieter-Apps extra dem Sammeln ihrer Nutzungsdaten durch Tracking zustimmen müssen – bei den Apple-eigenen Apps hingegen nicht. Nach vorläufiger Auffassung des Kartellamts könnte darin ein Wettbewerbsverstoss liegen. Es geht um die Frage, ob Apple durch die Regelung bevorzugt oder andere Unternehmen entsprechend behindert werden. Gegebenenfalls könnte die Behörde dem Konzern dieses Vorgehen verbieten.

Was sagt Apple?

Apple kritisierte die Entscheidung des Gerichts. «Apple ist in Deutschland einem harten Wettbewerb ausgesetzt», teilte das Unternehmen nach der Verkündung mit. «Wir stimmen der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH nicht zu, die Einordnung des Bundeskartellamts beizubehalten. Sie vernachlässigt den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit von Nutzer:innen in den Mittelpunkt stellt.»

Gegen welche anderen Tech-Konzerne laufen Untersuchungen?

Das Bundeskartellamt hat bislang fünf Digital-Giganten als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: den Google-Konzern Alphabet, den Facebook-Konzern Meta, Apple, Amazon und Microsoft. Mit der heutigen Entscheidung sind alle Beschlüsse rechtskräftig. Amazon hatte gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter zwar ebenfalls Beschwerde eingelegt – der BGH stellte sich im April 2024 aber auch auf die Seite des Kartellamts.

(sda/awp/dpa/oli)

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