Auf Druck der EU musste Apple die Bedingungen für App-Entwickler ein weiteres Mal überarbeiten. Zuvor kam die EU-Kommission im Juni zu dem Schluss, dass Apple Software-Entwickler bei Links zu Angeboten ausserhalb des App Stores zu sehr einschränkt und damit gegen das neue Digitalgesetz «Digital Markets Act» DMA verstösst.
Der iPhone-Konzern reagiert nun.
Apple gibt App-Entwicklern in Europa nach Einschreiten der EU-Kommission breitere Möglichkeiten, ihre Nutzer per Links zu günstigeren Angeboten im Web zu leiten. Zugleich führt der Konzern ein weiteres Mal neue Gebühren ein.
Die EU-Kommission kritisierte im Juni, Apple schränke die Kommunikation der App-Entwickler mit den Nutzern zu sehr ein. So durften sie zum Beispiel innerhalb der Apps keine Preisinformationen für günstigere Angebote veröffentlichen. Das Vorgehen des Konzerns verstiess nach erster Einschätzung der Kommission gegen das Digitalgesetz DMA (Digital Markets Act). Es soll die Marktmacht der grossen Plattform-Betreiber – Apple, Google, Microsoft, Meta, TikTok und Amazon – im Zaum halten.
Mit einigen App-Anbietern wie dem Musikdienst Spotify hatte Apple schon lange Streit über das Verlinken zu externen Angeboten. Hintergrund ist, dass Apple für Käufe innerhalb der Apps Abgaben von 15 oder 30 Prozent nimmt – und einige Entwickler die Nutzer zu günstigeren Abos ausserhalb der Apple-Plattform leiten wollen.
Mit der Veröffentlichung der nächsten Betriebssysteme für Apple-Geräte im Herbst fallen nun die meisten Beschränkungen. Die App-Macher können direkt in den Anwendungen Angebote bewerben und die Nutzer mit Weblinks sowohl zu Websites als auch zu anderen App-Plattformen leiten.
Es bleibt die Einschränkung, dass die Links nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen und Werbung benutzt werden dürfen. Auch wird Apple die Nutzer weiterhin darauf hinweisen, dass sie den App-Store-Bereich verlassen.
Für Geschäfte, die über solche Links zu externen Angeboten abgeschlossen wurden, führt Apple gleichzeitig eine neue Gebührenstruktur ein. Dazu gehört eine Abgabe von fünf Prozent auf Zahlungen eines neuen Nutzers in den ersten zwölf Monaten. Apple sieht das als eine Art Kommission dafür, dass ein Nutzer und ein Entwickler über den App Store zusammenkamen. Deshalb gilt sie nur, wenn ein Nutzer eine App zum ersten Mal herunterlädt.
Zudem gibt es für zwölf Monate auch eine grundsätzliche Abgabe für Käufe, die über einen Link zu externen Angeboten zustande kamen. Sie kann zwischen 5 und 20 Prozent betragen. Aus Sicht von Apple spiegeln die Gebühren den Wert des App Stores als Plattform für die Entwickler wider.
«Mitunter kommt dazu noch die umstrittene ‹Core Technology Fee›», schreibt das deutsche Techportal heise.de. Letztere werde von der EU-Kommission bereits in einer anderen Untersuchung unter die Lupe genommen. Apples Provision für Angebote im Web sei damit «nur geringfügig niedriger als die bislang veranschlagte Höhe von bis zu 30 Prozent» im App Store.
Die EU-Wettbewerbshüter dürften auch Apples neue Gebühren genau prüfen. Die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) gegen Big Tech werde ein langer Kampf, prophezeite Digitalkommissarin Margrethe Vestager bereits im April.
Anfang März verhängte die EU-Kommission eine Strafe von 1,84 Milliarden Euro gegen Apple und forderte den Konzern auf, Möglichkeiten zur Weiterleitung von Nutzern zum externen Abo-Abschluss zu schaffen. Das US-Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store missbraucht, argumentierte die EU.
Apple kündigte an, in Berufung zu gehen.
Die EU-Kommission kritisierte bereits 2021, dass wenn eine App über Apples App Store heruntergeladen wurde, die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen. Dabei behält der Konzern 30 oder 15 Prozent der Einnahmen ein. Rivalen wie Spotify oder Netflix verkaufen daher ihre Abos auf der eigenen Webseite und wollen im App Store auf diese günstigere Möglichkeit aufmerksam machen bzw. verlinken.
Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Im März haben sie Verfahren gegen Apple, Google, TikTok und Meta eingeleitet.
Wer sich nicht an den Digital Markets Act (DMA) hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich. Der DMA soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Allein gegen Google sind in den vergangenen Jahren Bussgelder in Milliardenhöhe verhängt worden. Die Milliardenstrafe gegen Apple begründet die Kommission auch damit, dass Apple im Verwaltungsverfahren unrichtige Angaben gemacht habe und die Höhe abschreckend sein solle.
Im März reichte auch das US-Justizministerium eine Wettbewerbsklage gegen Apple ein. Der iPhone-Konzern habe Konkurrenten jahrelang den Zugang zu Hardware- und Software-Funktionen seiner Geräte verweigert und eigene Angebote bevorzugt. Bei den Vorwürfen geht es im Kern darum, dass Apple Nutzer an Geräte des Konzerns dadurch binde, dass der Konzern Dienste anderer Unternehmen künstlich weniger attraktiv mache.
Vor wenigen Tagen hat ein US-Bundesgericht Google für schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine ein illegales Monopol betrieben zu haben. Das Justizministerium hatte argumentiert, dass Google mit seinen milliardenschweren Exklusivverträgen mit Apple oder Samsung die Suchmaschinen-Konkurrenz systematisch ausgebootet habe. Google bezahlte Apple jährlich hohe Milliardenbeträge, um auf dem iPhone die Standard-Suchmaschine zu sein. Google erhält so Zugang zu den Userdaten von Millionen iOS-Usern, die zentral für sein Geschäft mit Online-Werbung sind.
Google will gegen das Urteil Berufung einlegen.
(oli/sda/awp/dpa)