Das Schweizer Mobilfunknetz soll künftig auch bei Stromausfällen weiter funktionieren. Die drei Netzbetreiber (Provider) müssen deshalb gemäss Vorschlag des Bundesrats an zentralen Standorten Notstromversorgungen installieren.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Fernmeldeverordnung (FDV) in die Vernehmlassung geschickt.
Das Netz müsse betriebsfähig bleiben, um Notrufdienste, den öffentlichen Telefondienst und den Zugang zum Internet zu ermöglichen, schreibt er in einer Mitteilung.
Die drei in der Schweiz aktiven Anbieter, Swisscom, Sunrise und Salt, müssen an zentralen Standorten und an den Sendeanlagen eine Notstromversorgung installieren. Damit sollen sie die mobile Kommunikation bei Stromausfällen von bis zu 72 Stunden oder bei sogenannten Stromausfallzyklen an 14 aufeinanderfolgenden Tagen gewährleisten.
Der Bundesrat schlägt vor, dass die in der FDV festgelegten neuen Anforderungen nicht für Video-Streamingdienste gelten sollen, da sie das Netz überlasten können. Eine Ausnahme seien Videos von öffentlichem Interesse.
Die Anbieter haben nun fünf Jahre Zeit, um die Massnahmen in Bezug auf die Notrufdienste umzusetzen – und drei weitere für den Zugang zum öffentlichen Telefondienst und zum Internet.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Februar 2024.
Die Kosten müssen die Schweizer Mobilfunk-Provider selber tragen, wie der Bundesrat schreibt. Und:
(dsc/sda)