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Kanton Zürich verzichtet auf Auto-Fahndung mithilfe von KI

Regierungsrat Mario Fehr, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, 2. links, spricht neben Sabrina Gullo, Leiterin Rueckkehrberatung, Kantonales Sozialamt, Regierungsraetin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der ...
Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (2.v.l.) hat die Pläne für eine automatisierte Überwachung des Strassenverkehrs begraben.Bild: keystone

Kanton Zürich muss auf Auto-Fahndung mithilfe von KI verzichten

Die Zürcher Polizei kann keine automatisierte Fahrzeugfahndung einführen. Das Bundesgericht hat der kantonalen Sicherheitsdirektion einen Strich durch die Rechnung gemacht.
20.03.2025, 16:0820.03.2025, 16:08
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Ursprünglich war eine automatisierte Fahndung im Strassenverkehr geplant, die vorbeifahrende Autos samt Kennzeichen und Insassen erfasst hätte. Fast zeitgleich wäre ein Abgleich mit den Fahndungsregistern vorgenommen worden. Doch daraus wird nichts.

Die zuständige Kommission des Zürcher Kantonsrates wird nun die Beratung der Revision des kantonalen Polizeigesetzes auf der Grundlage einer angepassten Vorlage wieder aufnehmen. Diese Vorlage hat der Regierungsrat zuhanden des Parlaments verabschiedet, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.

Bundesgericht winkte ab

Das Bundesgericht hatte im Oktober 2024 eine entsprechende Luzerner Version einer automatisierten Fahrzeugüberwachung zurückgewiesen. Ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung diene, greife in die Kompetenz des Bundes ein. Solche Überwachungsmassnahmen bedürften einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung.

Kurz davor, im September 2024, hatte der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) die automatisierte Fahrzeugfahndung vorgestellt. Künstliche Intelligenz (KI) sollte dabei helfen, Kriminelle zu finden, die mit dem Auto unterwegs sind: Eine KI hätte Kontrollschilder künftig per Überwachungskamera erkennen und automatisch mit der Fahndungsdatenbank abgleichen können, hiess es damals.

Geplant war diese Technik nicht nur bei mutmasslichem Terrorismus, sondern auch bei anderen schweren Straftaten wie Kindesentführungen. Der Datenschutz sei gewährleistet, versicherte Fehr.

Im revidierten Zürcher Polizeigesetz sind nun mehrere Einschränkungen vorgenommen worden. Diese betreffen auch die Informationsbeschaffung im virtuellen Raum und die elektronische Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Behörden und dem Bund.

Dazu gehört etwa der Datenaustausch. «Die Polizei weiss in einem Kanton oft nicht, was die Polizei in einem anderen Kanton weiss», sagte Fehr im vergangenen September. Es gehe nicht darum, neue Daten zu sammeln, sondern die bestehenden auszutauschen. Bisher kann Zürich erst Daten mit Schaffhausen tauschen.

In geschlossenen Chats ermitteln

Bezüglich Informationsbeschaffung seien erhöhte Anforderungen beim Einsatz intelligenter Analysesysteme definiert worden, schreibt der Regierungsrat.

Der Sicherheitsdirektor versprach sich viel vom geänderten Gesetz. «Wir hatten eine Reihe von gravierenden Ereignissen in Europa», sagte Fehr im September. Kriminelle Taten wie der Terrorangriff auf ein Volksfest im deutschen Solingen, die Absage der Taylor-Swift-Konzerte in Wien oder das Attentat auf einen Juden in Zürich-Enge «machen uns Sorgen».

«Wir müssen früher eingreifen können, auch wenn sich Leute einzeln im Internet radikalisieren», sagte Fehr weiter. Mit der Revision des Polizeigesetzes will die Regierung der Polizei mehr Rechte einräumen: Sie soll künftig in geschlossenen Chats und Foren ermitteln dürfen. Mithelfen sollen dabei KI-Programme, welche die riesigen Datenmengen nach gewissen Begriffen absuchen.

Das revidierte Polizeigesetz geht nun an die zuständige Kommission und wird danach im Kantonsrat beraten.

Quellen

(dsc/sda)

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