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Zürich führt Rückkehrberatung für ausländische Straftäter fix ein

KEYPIX - Regierungsrat Mario Fehr, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, links, ,und Regierungsraetin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, rechts, waehrend einer Medienk ...
Mario Fehr, Vorsteher der Zürcher Sicherheitsdirektion (links) und Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, rechts, während einer Medienkonferenz zum Pilotprojekt.Bild: keystone

Nach Pilotprojekt: Zürich führt Rückkehrberatung für ausländische Straftäter ein

20.03.2025, 15:3920.03.2025, 16:49
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Die Beratung für ausländische Straftäterinnen und Straftäter, welche die Schweiz nach verbüsster Strafe verlassen müssen oder wollen, bewährt sich. Der Kanton Zürich setzt deshalb das Pilotprojekt «Rückkehrberatung im Justizvollzug» ab 2026 dauerhaft um.

«Wenn Menschen unvorbereitet ins Herkunftsland zurückkehren müssen, ist das eine Reise ins Unbekannte, oft fehlt eine Perspektive», sagte die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) am Donnerstag vor den Medien. Entsprechend gross seien die Ängste, was dazu führe, dass die Rückkehr hinausgezögert werde.

Dies wiederum verursache erhebliche Aufwände und Kosten. «Die freiwillige Rückkehr ist mit Abstand die kostengünstigste Rückkehr», sagte die Justizdirektorin. Zudem zeige sich, dass Inhaftierte mit einer Perspektive während des Strafvollzugs kooperativer seien.

So läuft im Kanton Zürich seit Anfang 2023 das Projekt «Rückkehrberatung im Justizvollzug». Dieses richtet sich an ausländische Straftäterinnen und Straftäter, welche die Schweiz nach verbüsster Strafe verlassen müssen.

Das Pilotprojekt soll betroffene Personen gezielt auf ihre Rückkehr ins Herkunftsland vorbereiten, um ihnen einen erfolgreichen Neubeginn zu ermöglichen und um zu verhindern, dass sie nicht wieder straffällig werden.

Rückkehrwillige werden unter anderem bei der Beschaffung von Papieren oder Medikamenten oder bei der Vorbereitung einer Existenzgrundlage im Herkunftsland unterstützt. Dabei kann ihnen beispielsweise geholfen werden, ein landwirtschaftliches oder gewerbliches Projekt anzuschieben oder eine Ausbildung zu organisieren.

Positive Bilanz

Seit Projektbeginn bis Ende 2024 meldeten sich 309 Straftäterinnen und Straftäter für die Rückkehrberatung an, wie Pascal Muriset, Co-Leiter des Pilotprojekts, ausführte. Insgesamt wurden 545 Beratungsgespräche geführt.

Eine wissenschaftliche Überprüfung der ersten 18 Monate des Projekts ergab eine positive Bilanz, sagte Muriset. Konkret unterstützte der Kanton rund die Hälfte der beratenen Personen mit organisatorischer Hilfe, rund sieben Prozent erhalten finanzielle Beiträge in Form einer Projekthilfe.

Muriset zeigte auch auf, dass in eineinhalb Jahren 22 rückkehrwillige Personen bedingt aus der Haft entlassen werden konnten. Durch diese vorzeitigen Entlassungen konnten laut ersten Schätzungen einer Begleitstudie rund 370'000 Franken eingespart werden.

Da die Betroffenen während des Vollzugs ermutigt würden, sich frühzeitig mit der Zukunft auseinanderzusetzen, steige unter anderem die Kooperationsbereitschaft, sagte Muriset. Es sei wichtig, für die Betroffenen stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. «Nur so kann eine nachhaltige Integration ins Herkunftsland gelingen», sagte er.

Rückkehr in Würde

Gestützt auf die positiven Erfahrungen entschied der Zürcher Regierungsrat, das Pilotprojekt ab 2026 als Regelbetrieb umzusetzen. Die Beratung wird vom kantonalen Sozialamt der Sicherheitsdirektion angeboten und von Justiz und Wiedereingliederung (JuWe) der Direktion der Justiz und des Innern finanziert. Laut Muriset kostete das Projekt in den ersten 18 Monaten rund 360'000 Franken.

Justizdirektorin Jacqueline Fehr betonte vor den Medien, dass es auch darum gehe, dass die betroffenen Menschen in Würde zurückkehren könnten. Dafür reiche es manchmal schon, jemanden «anständig» einzukleiden, bevor er oder sie in das Herkunftsland zurückkehre, sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos). (sda)

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