Die Schweiz steht auch 2019 auf der Piraterie-Beobachtungsliste der USA. In einem kürzlich publizierten Bericht äussert die US-Regierung Bedenken «hinsichtlich spezifischer Schwierigkeiten im schweizerischen System zum Schutz und zur Durchsetzung von Online-Urheberrechten».
Soll heissen: Aus Sicht der Amerikaner tut die Schweiz zu wenig gegen die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Der springende Punkt: Hierzulande ist das Herunterladen von Filmen und Musik zum Privatgebrauch erlaubt. Und auch das Streaming aus dubiosen Quellen ist gestattet, solange die User nicht zur Weiterverbreitung beitragen.
Jedes Jahr veröffentlicht das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) den sogenannten «Special 301 Report», in dem Länder an den Pranger gestellt werden, die aus Sicht der US-Regierung nicht genug tun gegen Produkte-Piraterie.
Die in der Jahresübersicht behandelten Themen seien viel breiter als Online-Piraterie, fasst das auf Filesharing-Themen spezialisierte Newsportal Torrentfreak zusammen. In dem US-Bericht gehe es auch um Fälschungen und andere Fragen des geistigen Eigentums, einschliesslich Patente.
36 Länder stehen dieses Jahr auf der Liste, wobei die Schweiz nicht zu den ganz schweren Fällen gehört, die auf der sogenannten Priority Watch List aufgeführt werden ...
Im 2019er-Bericht wird ein Schweizer Gerichtsurteil aus dem Jahr 2010 gerügt. Der damalige Entscheid des Bundesgerichts hindere Urheberrechtsinhaber und Staatsanwälte, Daten «im Rahmen von Anti-Piraterie-Massnahmen zu sammeln und zu verwenden». Dies erschwere die Durchsetzung des Schweizer Urheberrechts im Internet, beklagen die USA.
Mit dem sogenannten Logistep-Entscheid kam das Bundesgericht einer Klage des eidgenössischen Datenschützers nach. Das Sammeln von IP-Adressen von Filesharing-Usern durch eine private Firma sei nicht zulässig. Es fehle an einem Rechtfertigungsgrund, wie ihn das Datenschutzrecht verlangt.
Wie der Rechtsanwalt Martin Steiger gegenüber watson erklärte, sei die Überwachung von Peer-to-Peer-Netzwerken und die damit verbundene massenhafte Sammlung von User-Daten (Monitoring) hierzulande nicht gestattet.
In dem aus dem Büro des US-Präsidenten stammenden Bericht zur «Piracy Watchlist» heisst es weiter, unter Bezug auf nicht namentlich genannte Quellen:
Dahinter dürfte Hollywood stecken: Wie Mitte April publik wurde, kritisierte der einflussreiche Dachverband der US-Unterhaltungsindustrie (IIPA) in einem Bericht zuhanden der US-Regierung, die Schweiz weigere sich, «Massnahmen gegen den weitverbreiten Konsum von urheberrechtlich geschützten Werken aus illegalen Quellen zu ergreifen». Doch beim Bund zeigte man sich ob der scharfen Kritik unbeeindruckt.
Die Vereinigten Staaten begrüssten Schritte, die die Schweiz zur Stärkung des Online-Urheberrechtsschutzes in Betracht ziehe, heisst es im neusten Bericht. Gemeint ist damit die geplante Revision des Schweizer Urheberrechts, die eine schärfere Gangart gegen Internet-Piraterie vorsieht.
Um hiesige Internet-Nutzer vom Konsum und der Weiterverbreitung «von raubkopierten Inhalten» abzubringen, solle die Schweiz auf Abschreckung und Aufklärung setzen. Im Bericht explizit empfohlen werden:
Abschliessend heisst es im US-Bericht: Die Vereinigten Staaten freuten sich auf die Zusammenarbeit mit der Schweiz, «um diese und andere Herausforderungen im Bereich des geistigen Eigentums anzugehen».
Sollten die vom US-Handelsbeauftragten aufgezeigten Probleme nicht angegangen werden, wollen die USA als Reaktion «geeignete Massnahmen» ergreifen. Wobei nicht verraten wird, was mit solchen Drohungen gemeint ist.
Verwendete Quellen:
(via Torrentfreak)
Der Norden vergisst nicht...