Die US-Justiz setzt ihre Ermittlungen gegen den amerikanischen E-Auto-Pionier fort. Diesmal geht es um die Reichweite der Fahrzeuge – und um eine Anordnung, die womöglich von Elon Musk persönlich kam.
25.10.2023, 08:3025.10.2023, 08:32
Markus Abrahamczyk / t-online
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Das US-Justizministerium setzt seine Ermittlungen gegen Tesla und dessen CEO Elon Musk fort. In einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung gab der Elektroautohersteller bekannt, dass das Justizministerium Dokumente von Tesla angefordert habe. Diese Untersuchung ist nur eine von mehreren, die in den letzten Monaten gegen das Unternehmen eingeleitet wurden.
Reichweite und Beschwerdemanagement im Fokus
Die Ermittlungen des US-Justizministeriums konzentrieren sich auf zwei Kernbereiche.
- Zum einen wird die Richtigkeit der Angaben zur Reichweite von Tesla-Fahrzeugen infrage gestellt. Berichten zufolge soll Elon Musk persönlich angeordnet haben, dass die im Bordcomputer angezeigte Reichweite bei voll aufgeladenen Batterien besonders optimistisch dargestellt wird, schreibt «heise.de». Erst wenn der Ladezustand der Batterie unter 50 Prozent fällt, werde demnach die realistische Reichweite angezeigt. Diese Praxis habe bei einigen Fahrzeughaltern zu Befürchtungen über mögliche Defekte geführt.
- Zum anderen wird das US-Justizministerium die Einrichtung eines speziellen Teams bei Tesla untersuchen, das sich mit Beschwerden über die Reichweite befassen soll. Dieses Team hatte die Aufgabe, Werkstatttermine abzusagen, um Reichweitenprobleme zu beheben.
Weitere Untersuchungen im Hintergrund
Tesla und Elon Musk stehen nicht zum ersten Mal im Visier der Behörden. In den vergangenen Monaten wurden bereits weitere Untersuchungen bekannt. Die Börsenaufsicht und das Justizministerium untersuchten Vorwürfe bezüglich der Verwendung von Firmengeldern für ein Privathaus von Elon Musk und Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit Teslas Autopilot-System.
Darüber hinaus wurden Vorwürfe irreführender Werbung im Zusammenhang mit dem Fahrassistenzsystem Autopilot erhoben, die bereits Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind.
Quellen
(t-online/dsc)
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