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Bundeskartellamt knöpft sich nach Google und Meta Microsoft vor

Bundeskartellamt knöpft sich mit Microsoft den nächsten US-Techkonzern vor

Die deutsche Behörde prüft eine schärfere Aufsicht wegen der marktbeherrschenden Stellung des Windows-Konzerns. Bei Amazon, Google und Meta hat sie dies bereits festgestellt.
28.03.2023, 18:0029.03.2023, 07:23
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Das deutsche Bundeskartellamt nimmt sich mit Microsoft den nächsten US-amerikanischen Tech-Riesen vor. Die Behörde prüft gemäss einer Mitteilung von Dienstag, ob der Software-Konzern eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb» hat.

Mit dieser Feststellung könnte das Kartellamt Microsoft einer schärferen Aufsicht unterziehen. Das deutsche Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.

Ein Microsoft-Sprecher sagte, man werde «konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, und ihnen dabei helfen, unsere Rolle in digitalen Märkten besser zu verstehen».

Wo ist das Problem?

Kartellamts-Präsident Andreas Mundt wird in der Medienmitteilung wie folgt zitiert:

«Microsoft hat mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software. Darauf aufbauend hat es sein Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ständig erweitert.

In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten.

Darüber hinaus ist Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und machte zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam.»

Angesichts dessen gebe es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukomme. Eine solche Feststellung würde es der Behörde erlauben, «etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen».

US-Techkonzerne im Fokus

Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft, der Facebook-Konzern Meta folgte im Mai und Amazon im Juli. Der weltgrösste Online-Händler will das nicht akzeptieren – die Beschwerde liegt beim deutschen Bundesgerichtshof. Zu Apple laufe noch die Prüfung, die «weit fortgeschritten» sei.

(dsc/sda/awp/dpa)

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