Gegen einen der mutmasslichen Drahtzieher des Völkermordes von Ruanda wird es keinen Prozess geben.
Der Angeklagte Félicien Kabuga sei wegen seiner Demenz-Erkrankung nicht prozessfähig, urteilte die Berufungskammer des UN-Tribunals zu den Verbrechen in Ruanda 1994 am Montagabend in Den Haag. Ein Antrag der Anklage, erneut die Prozessfähigkeit Kabugas festzustellen, wurde abgewiesen. Kabuga soll den Völkermord finanziert haben. Er wurde erst 2020 nach mehr als 30 Jahren auf der Flucht in Paris festgenommen.
Im Juni hatten die UN-Richter in erster Instanz festgestellt, dass Kabuga nicht prozessfähig ist. Sie entschieden aber, dass der Prozess ohne Angeklagten fortgesetzt werden solle, um seine Schuld festzustellen. Es sollte aber keine Strafe verhängt werden.
Dagegen hatte die Verteidigung Berufung eingelegt und Recht bekommen. Gerechtigkeit könne es nur durch ehrliche Prozesse geben, «in vollem Respekt der Rechte des Angeklagten». Die Richter stellten aber fest, dass dieses Urteil für Opfer und Überlebende der Verbrechen enttäuschend sein müsse.
Kabuga ist etwa 88 oder 89 Jahre alt und einer der letzten Angeklagten für den Völkermord. In dem etwa 100 Tage dauernden Massaker hatten Hutu-Milizen mindestens 800 000 Menschen ermordet, vor allem Angehörige der Tutsi-Minderheit. Hunderttausende Menschen wurden Opfer sexualisierter Gewalt.
Kabuga hatte der Anklage zufolge eine Hutu-Miliz finanziert und mit Waffen wie etwa Macheten ausgerüstet. Ausserdem habe er einen Radio- und TV-Sender gegründet, der zu den Massakern an der Tutsi-Minderheit aufgerufen hatte. Bei einer ersten Vorführung vor Gericht hatte Kabuga die Anklagen als «Lügen» zurückgewiesen.
(sda/dpa)