Ein Gericht in Oslo hat dem Massenmörder Anders Behring Breivik im Streit um seine Behandlung im Gefängnis teilweise recht gegeben. Wegen seiner Isolationshaft hatte Breivik gegen den norwegischen Staat geklagt.
«Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellten eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3, dar», teilte das Gericht am Mittwoch mit.
«Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Massnahmen», hiess es im Urteil.
In Bezug auf Artikel 8 der Konvention habe sich der Staat dagegen nichts zu schulden kommen lassen. Breivik hatte es im Prozess unter anderem als unmenschlich bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Aussenwelt habe.
Der Norweger hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Dafür hatte ihn ein Gericht zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. (whr/sda/dpa)
Übrigens: Menschenrechte gelten für ALLE. Das, genau das, unterscheidet uns von Personen wie Anders Behring Breivik.
PS: Wenn ich die Reaktionen hier und beim Blick vergleiche... Ich liebe Watson. :-)