Am 17. Februar sind in der Schweiz alle grenzsanitarische Massnahmen aufgehoben worden. Bei der Einreise wird weder ein Impf-, Genesungs- oder Test-Nachweis, noch ein Einreiseformular verlangt.
Aber nicht nur in der Schweiz wird das Leben mit Corona etwas leichter, sondern auch die Nachbarländer wagen allmählich den Schritt Richtung Normalität. Österreich zieht schon bald nach und will praktisch alle Corona-Beschränkungen aufheben. Wenn es um die Einreisebestimmungen geht, sind die Nachbarländer strenger als die Schweiz. Welche Personen bei der Einreise ins nahe Ausland einen Coronatest benötigen – und wo das Zertifikat auf sechs Monate beschränkt ist:
In Österreich bestehen strenge Einreisebestimmungen. Aktuell gilt für Reisende die 2G-Plus-Regelung (PCR-Test oder Booster). Doch die 2G-Regelung gilt nicht mehr lange.
Ab kommender Woche wird die Einreise innerhalb und ausserhalb der EU mit der 3G-Regel für Geimpfte, Genesene und Getestete erleichtert. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Genaue Bestimmungen zu den Lockerungen werden derzeit ausgearbeitet.
Erst kürzlich lockerte Italien seine Einreisebestimmungen. Geimpfte und genesene Personen können ohne Testergebnis einreisen. Ungeimpfte benötigen einen Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Doch aufgepasst! Die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikats gilt in Italien nur sechs Monate. In der Schweiz ist das Zertifikat neun Monate gültig. Der Genesenennachweis ist ebenfalls nur sechs Monate gültig. Ausserdem muss vor der Einreise ein Online-Formular ausgefüllt werden.
Die Grenzen zu Deutschland sind geöffnet. Bei der Einreise nach Deutschland gilt unabhängig vom Verkehrsmittel eine generelle Nachweispflicht.
Bei der Einreise gilt die 3G-Regel. Reisende müssen ein Impf- oder Genesenenzertifikat vorweisen können, wobei die Krankheit nicht länger als drei Monate zurückliegen darf.
Wer weder geimpft, noch genesen ist, kann mit einem negativen PCR- oder Antigentest einreisen, muss sich jedoch in Quarantäne begeben. Die Quarantäne dauert 10 Tage, ab Tag 7 kann man sich «freitesten». Die Quarantäneregelung gilt auch für Kinder unter sechs Jahren, jedoch ist die Dauer auf fünf Tage begrenzt.
Ausserdem müssen Reisende aus der Schweiz ein digitales Einreiseformular ausfüllen. Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.
Wer nach Frankreich reisen möchte, braucht entweder ein Impfzertifikat, Genesenennachweis oder einen Nachweis über einen negativen PCR-Test. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Kinder sind von der Testpflicht ausgenommen.