Prozess gegen Maddie-Verdächtigen vertagt – wegen Zweifel an Laienrichterin
Der Prozess gegen den im Fall Maddie mordverdächtigen Deutschen wegen fünf Sexualstraftaten hat verzögert begonnen – und wurde dann sogleich auf kommenden Freitag vertragt.
Die Vorwürfe gegen Christian B.
Dem 47 Jahre alten Christian B. werden drei schwere Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen vorgeworfen. Der Verdächtige soll die Taten zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig im deutschen Bundesland Niedersachsen hatte ihn im Oktober 2022 nach mehrjährigen und aufwendigen Ermittlungen in mehreren europäischen Ländern angeklagt.
Der Verdächtige steht seit dem Sommer 2020 im Fokus, nachdem deutsche Ermittler überraschend bekannt gaben, dass sie den vorbestraften Sexualstraftäter im Fall der vermissten Maddie aus Grossbritannien unter Mordverdacht haben. Die damals dreijährige Britin Madeleine McCann war im Mai 2007 im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve aus einer Ferienanlage verschwunden. Der Fall sorgte weltweit für Schlagzeilen. Er ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses in Braunschweig.
Der erste Prozesstag
Für den Prozess sind 29 Verhandlungstage angesetzt.
Der Andrang vor dem deutschen Landgericht am Freitagmorgen war so gross, dass der ursprünglich geplante Auftakt um 9.00 Uhr nicht eingehalten werden konnte, wie Reporter der Nachrichtenagentur DPA vor Ort berichteten. Vor dem Gebäude bildeten sich lange Schlangen. Vor dem Betreten mussten sich alle Besucherinnen und Besucher aufwendigen Sicherheitsmassnahmen unterziehen.
Zum Auftakt des Prozesses stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin, woraufhin die Verhandlung vorübergehend unterbrochen wurde und im Laufe des Morgens fortgesetzt werden sollte. Später wurde der Prozess vertagt.
Der Grund sei, dass der Pflichtverteidiger den Antrag auf Ausschluss einer ehrenamtlichen Richterin stellte, weil er ihre Treue zur Verfassung anzweifelte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem. Die Frau hatte in der Vergangenheit in einem Twitter-Post zur Ermordung des brasilianischen Präsidenten Bolsonaro und eines amerikanischen Tierquälers aufgerufen.
Während die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Verurteilung des Angeklagten mit Blick auf alle angeklagten Taten anstrebt, geht Verteidiger Friedrich Fülscher von der Unschuld seines Mandanten aus und will Freisprüche erreichen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda/dpa)