Verdächtiger im Fall Maddie McCann steht ab Freitag in Deutschland vor Gericht
Christian B. wurde schon einmal wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt. Ab kommendem Freitag muss sich der 47-Jährige wieder wegen schwerer Straftaten verantworten.
Während der erste Prozess 2019 an der Öffentlichkeit nahezu vorbeiging, ist das Interesse jetzt riesig. Denn seitdem Ermittler 2020 bekannt gaben, dass sie den Deutschen im Fall der vermissten Maddie aus Grossbritannien für den Mordverdächtigen halten, steht er in einem ganz anderen Fokus.
Wer ist der Angeklagte?
Christian B. gilt seit 2022 offiziell als Verdächtiger im Fall McCain. Die deutsche Polizei glaubt, dass er der Schlüssel zur Lösung des Falls sein könnte.
B. bestreitet allerdings, irgendetwas mit dem Verschwinden von Maddie zu tun zu haben. Zurzeit sitzt B. eine Haftstrafe wegen Drogendelikten und seit 2019 eine weitere 7-jährige Haftstrafe im Gefängnis von Oldenburg in Norddeutschland ab. Verurteilt wurde er für die Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin im Jahr 2005. Die Tat hat in derselben Gegend der portugiesischen Algarve-Region stattgefunden, in der Maddie später verschwunden ist.
Worum geht es im neuen Prozess?
Vor dem Landgericht Braunschweig muss sich der Angeklagte wegen fünf schwerer Sexualstraftaten verantworten. Dem gebürtigen Würzburger werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Das Gericht setzte für die Verhandlung zunächst rund 30 Verhandlungstage bis Ende Juni an.
Die Taten soll der Verdächtige zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte im Oktober 2022 nach mehrjährigen und aufwendigen Ermittlungen in mehreren europäischen Ländern eine mehr als 100 Seiten umfassende Anklageschrift vorgelegt.
Dem Mann wird darin vorgeworfen, dass er eine etwa 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung gefesselt und vergewaltigt haben soll. Zudem soll er ein deutschsprachiges Mädchen im Alter von mindestens 14 Jahren nackt an einen Holzpfahl gefesselt, mit einer Peitsche geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben. Weiter soll er eine 20-jährige Frau aus Irland vergewaltigt haben.
Der «Daily Mail» zufolge erhielt die Dublinerin bereits Ende vergangenen Jahres einen Besuch von Behördenvertretern aus Deutschland, die sie über das Verfahren informierten. Aus Sorge um ihre Sicherheit werde sie strengen Polizeischutz erhalten, hiess es in dem Bericht. Die Frau selbst wurde mit den Worten zitiert:
Dass es sich bei B. um ihren Peiniger handeln könnte, wurde der Irin durch die Berichterstattung über die Vergewaltigung der 72-jährigen US-Amerikanerin klar, für die B. derzeit einsitzt. Sie habe sich beim Lesen übergeben müssen, «weil es mich direkt wieder zu meiner Erfahrung transportiert hat», sagte sie im Jahr 2020 dem «Guardian».
Ausserdem wird B. sexueller Missbrauch von zwei Mädchen im Alter von zehn sowie elf Jahren 2007 und 2017 an Stränden sowie auf einem Spielplatz in Portugal zur Last gelegt. Er soll sich vor den Kindern nackt gezeigt und vor ihnen masturbiert haben. Im letzten Fall alarmierte das Opfer seinen Vater, woraufhin der Beschuldigte von Polizisten noch vor Ort gefasst wurde. Die Anklage stützt sich auch auf Videoaufnahmen der Taten, die der Beschuldigte selbst aufnahm.
Christian B. könnte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren erwarten. Auch eine anschliessende Sicherungsverwahrung kommt infrage.
Wo ist die Verbindung zum Fall Maddie?
Am 3. Juni 2020 gaben das deutssche Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend bekannt, dass sie im Fall Maddie gegen einen mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter wegen des Verdachts des Mordes ermitteln. Zur besten Sendezeit lief der Bericht über einen verdächtigen Deutschen in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY … ungelöst».
Obwohl bis heute keine Leiche gefunden wurde, teilten die Ermittler damals mit, dass sie davon ausgehen, dass das Mädchen aus Grossbritannien nicht mehr lebt.
Nähere Angaben dazu, worauf sich ihr Verdacht stützt, machten die Behörden bislang nicht. Bis heute gibt es keine Anklage. Auch die portugiesische Staatsanwaltschaft beschuldigt den Deutschen im Fall Maddie des Mordes.
Maddies Eltern haben sich bisher nicht zum Prozess geäussert.
Kann der Fall Maddie verjähren?
Ja, zumindest in Portugal. Verbrechen mit einer Höchststrafe von 10 Jahren oder mehr verjähren in Portugal nach 15 Jahren. Verstreicht diese Frist, kann keine Anklage mehr erhoben werden.
Diese Frist ist theoretisch schon abgelaufen: Da Maddie am 3. Mai 2007 verschwunden ist, hat sich der Fall im vergangenen Jahr zum 16. Mal gejährt.
Und trotzdem ist der Fall nicht verjährt. Warum?
11 Tage vor der drohenden Verjährung, also am 22. April 2022, wurde Christian B. erstmals offiziell zum Beschuldigten erklärt. Diese Massnahme hat die Verjährung in Portugal unterbrochen.
Sollte Maddie tot sein, so kann das Verbrechen bis 15 Jahre nach der Tat verfolgt werden. Sollte sie hingegen noch leben und als Minderjährige Opfer eines Sexualverbrechens geworden sein, so könnte ein Gerichtsverfahren stattfinden, bis sie das 23. Lebensjahr erreichen würde. Die Britin wäre jetzt 20 Jahre alt.
Möglicherweise spielt das aber gar keine Rolle, denn: Nach dem deutschen Recht verjährt Mord nicht. Und da die deutschen Ermittlungen nichts mit denjenigen in Portugal zu tun haben, darf die deutsche Staatsanwaltschaft jederzeit Anklage erheben. Vorausgesetzt, sie haben einen hinreichenden Tatverdacht. Für diesen fehlen allerdings nach wie vor entscheidende Beweise.
Was ist mit Maddie passiert?
Madeleine McCann verschwand 2007 spurlos aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in der portugiesischen Algarve – wenige Tage vor ihrem vierten Geburtstag. Ihr Verschwinden löste eine der grössten Suchaktionen der Geschichte aus.
Gibt es sonst noch Hinweise?
Letztes Jahr sorgte die Polin Julia Wendell für Aufsehen, als sie behauptete, die verschwundene Maddie McCann zu sein. Daraufhin durchgeführte DNS-Abklärungen kamen aber zum Schluss, dass dies äusserst unwahrscheinlich sei.
saw/rbu mit Material der Nachrichtenagenturen sda und dpa sowie von t-online
