31 Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Samuel Yeboah, der im September 1991 bei einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis ums Leben kam, hat Generalbundesanwalt Peter Frank den mutmasslichen Mörder verhaften lassen.
Nach Informationen des «Spiegel» nahmen Einsatzkräfte der saarländischen Polizei am frühen Montagmorgen in Saarlouis einen 50-jährigen Mann fest. Er stehe unter dem «dringenden Tatverdacht» des Mordes, des versuchten Mordes in 20 Fällen sowie der Brandstiftung mit Todesfolge.
In der Nacht des Anschlags schliefen nach neuesten Ermittlungen insgesamt 21 Geflüchtete in der Unterkunft im Saarlouiser Stadtteil Fraulautern. Während Samuel Yeboah verbrannte, konnten sich die übrigen Bewohner retten. Zwei von ihnen wurden bei der Flucht aus dem brennenden Haus schwer verletzt.
Die Karlsruher Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremen und fremdenfeindlichen Motiv des Anschlags aus. Es gehe um eine «staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung».
Bei dem Festgenommenen handelt es sich offenbar um den 1971 geborenen Peter Werner S. aus Saarlouis. In den Neunzigerjahren gehörte er zu den bekanntesten Neonazis der saarländischen Stadt, in der damals eine grössere rechtsextreme Szene aktiv war.
Ermittler schrieben S. seinerzeit eine «führende Rolle» innerhalb der Szene zu. Laut Ermittlungsakten nahm S. 1996 an einer rechtsextremen Demonstration teil, auf der auch die späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe anwesend waren.
Mit dem jahrzehntelang ungeklärten Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern wurde Peter Werner S. schon länger in Verbindung gebracht: Im Januar 2021 durchsuchten Ermittler 2021 die Wohnung und den Arbeitsplatz von S., festgenommen wurde er damals jedoch nicht.
Was nun aktuell zur Verhaftung des einstigen Neonazi-Aktivisten geführt hat, blieb zunächst unklar. Vorausgegangen waren umfangreiche Zeugenvernehmungen, hiess es. Peter Werner S. liess eine Anfrage des «Spiegel» zu den Vorwürfen der Ermittler bislang unbeantwortet. Im Verlauf des Tages soll der Festgenommene dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.