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Hebamme gab Schwangeren Blutverdünner – 15 Jahre Knast wegen 7-fachen versuchten Mordes

Hebamme gab Schwangeren Blutverdünner – 15 Jahre Knast wegen 7-fachen versuchten Mordes

28.10.2016, 13:1128.10.2016, 13:34
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Das Landgericht München I hat eine Hebamme wegen siebenfachen versuchten Mordes an werdenden Müttern zu 15 Jahren Haft verurteilt. Ausserdem verhängte das Gericht am Freitag ein lebenslanges Berufsverbot gegen die Frau.

Eine Hebamme wurde vor dem Landgericht München I schuldig gesprochen.
Eine Hebamme wurde vor dem Landgericht München I schuldig gesprochen.screenshot: youtube

Die 35-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichtes mehreren Patientinnen bei Kaiserschnitt-Geburten in Bad Soden bei Frankfurt und im Münchner Klinikum Grosshadern heimlich Blutverdünner gegeben. Als Motiv nahm das Gericht berufliche Unzufriedenheit an.

Neben dem versuchten Mord verurteilte das Gericht die Frau unter anderem auch wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte. Mit der Strafe blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert hatte.

Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch gefordert. Die Angeklagte sei für die Taten nicht verantwortlich. Die Frau steht seit Januar vor Gericht.

Die gebürtige Giessenerin, die bei ihrer Ausbildung an der Hebammen-Schule in Kiel als eine der Klassenbesten abschnitt, soll den Frauen heimlich Heparin verabreicht haben. Die Patientinnen wären ohne Not-Operationen verblutet. Eine der Frauen brauchte 44 Bluttransfusionen. Seither kann sie keine Kinder mehr bekommen.

Die Vertreter der betroffenen Frauen schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Die Motive der Frau sollen laut Anklage die «Aufwertung ihres Selbstwertgefühls» und «insgeheime Demonstration einer Überlegenheit» gewesen sein.

Die Plädoyers in dem Verfahren waren nichtöffentlich, weil auch Teile der Hauptverhandlung nicht für die Öffentlichkeit zugänglich waren: Bei den Aussagen der Opfer war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

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(sda/afp/dpa)

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