Mai 2016, Schützenfest in Hannover: Frank L., ein 40-jähriger Schausteller, vorbestraft wegen Kinderporno-Besitzes, vergriff sich im Kassenhäuschen eines Autoscooters an zwei Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren, befummelte sie. Zu Hause angekommen schildern die Kinder den Vorfall.
Daraufhin möchte Silvio M., Vater des 11-jährigen Mädchen, den Grabscher zur Rede stellen und sucht ihn auf. Als der 40-jährige Schausteller die Tat wiederholt verneinte, verliert der Vater die Beherrschung und schlägt zu. Er habe den Mann zuerst nicht schlagen wollen, sagte Silvio M. gegenüber der «Bild». Nach der mehrmaligen Verleugnung sei ihm aber die Hand ausgerutscht. Erst nach der Drohung «die Bude auseinanderzunehmen», gestand der Täter die sexuelle Belästigung ein und sagte, er habe die Mädchen «nicht absichtlich angefasst.»
Am vergangenen Montag wiederholte der Kinderschänder sein Geständnis vor Gericht und wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Therapie verurteilt.
Dem Vater des 11-jährigen Opfers hingegen wurde viel Verständnis entgegengebracht – die Staatsanwaltschaft liess das Strafverfahren wegen Körperverletzung wurde aufgrund von «Geringfügigkeit» fallen. Soll heissen: Die Schuld des Täters wird als zu gering angesehen oder es besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung einer Tat mit geringfügiger Schuld. (gin)