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Verdurstetes Kind: Lange Haft für IS-Rückkehrerin in Deutschland

Mädchen verdursten lassen: Lange Haft für IS-Rückkehrerin in Deutschland

29.08.2023, 11:45
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Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in Deutschland zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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Das Mädchen wurde von einem Ehepaar versklavt und sterben gelassen.Bild: Shutterstock

Das Oberlandesgericht (OLG) im süddeutschen München sprach die Frau des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig. Es lastete der Deutschen unter anderem Versklavung mit Todesfolge an und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.

Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) – Deutschlands oberstes Zivilgericht – ein früheres Gerichtsurteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmass zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun nicht mehr von einem minderschweren Fall aus.

Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des getöteten Mädchens bis heute leidet. (saw/sda/dpa)

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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So oder so
29.08.2023 17:25registriert Januar 2020
14 Jahre finde ich jetzt aber wenig für eine solche Tat.
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Ein Schelm wer böses denkt
29.08.2023 21:20registriert Januar 2023
Möge sie in ein Gefängnis kommen wo alle über ihre Tat Bescheid wissen…
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Milindli
29.08.2023 18:00registriert Dezember 2022
Ein Straftäter sollte nach den Gesetzen des Landes in dem er die Gesetze verletzt hat verurteilt werden. Genau das passiert übrigens Rauschgiftkurieren/händlern die erwischt werden.
Warum sollte das für Unterstützer des Daesh (IS), Boko Haram etc. anders sein?
Im Nahen Osten ist es natürlich ganz blöd, wenn man ausgerechnet jenen in die Hände fällt, die man einige Tage vorher noch einen Kopf kürzer machen wollte, oder deren Schwester man einige Jahre als Sklavin gehalten hat.
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