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Maddie McCann: Haftbefehl gegen Verdächtigen im Fall Maddie aufgehoben

Haftbefehl gegen Verdächtigen im Fall Maddie aufgehoben

Der Deutsche Christian B. ist im Fall Maddie verdächtig. Wegen weiteren Fällen steht er vor Gericht. Nun wurde ein Haftbefehl gegen ihn aufgehoben.
03.07.2024, 15:1103.07.2024, 15:15

Gegen den im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine «Maddie» McCann verdächtigen Deutschen Christian B. besteht wegen weiterer angeklagter Taten kein dringender Tatverdacht mehr. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hob in einem seit Februar laufenden Verfahren wegen dreier Vergewaltigungen von Frauen und zweifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern den Haftbefehl auf. Da B. derzeit aber aufgrund einer anderen Verurteilung wegen Vergewaltigung in Strafhaft sitzt, bleibt er weiter im Gefängnis.

Zuvor hatte die Verteidigung die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, um einen Zwischenstand von der Strafkammer einzufordern. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Antragsbegründung gesagt.

ARCHIV - 06.06.2007, Berlin: Kate und Gerry McCann zeigen waehrend einer Pressekonferenz ein Bild ihrer verschwundenen Tochter Madeleine (Maddie). Im Fall des vor gut 13 Jahren verschwundenen britisch ...
Archivbild: Die Eltern von Madeleine McCann, Kate und Gerry McCann, zeigen ein Bild ihrer Tochter (2007).Bild: keystone

Der gebürtige Würzburger steht seit Februar vor Gericht, weil ihm drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen werden. Grosses Interesse erweckt das Verfahren aber vor allem, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Der «Maddie-Komplex» ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung und es gilt die Unschuldsvermutung. Aktuell sitzt B. eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 in Portugal ab.

Zum nächsten Prozesstermin am Freitag (5. Juli) wird ein Augenarzt als Zeuge erwartet. Die Verteidigung hatte ein entsprechendes Gutachten gefordert, zur Klärung der Frage, ob ein Wiedererkennen eines Täters nur anhand der Augen möglich ist. Im Fall einer Irin, die 2004 in Portugal vergewaltigt wurde, hatte die Betroffene selbst als Zeugin von «stechend blauen Augen» berichtet. «Seine Augen, ich glaube, dieser Mann ist der Angreifer», sagte sie dem Gericht. Die Verteidigung hält ein Wiedererkennen nur anhand der Augenfarbe Blau schlichtweg für unmöglich. (lak/t-online)

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