Es sind harte Worte, die «Spiegel»-Kolumnist Sascha Lobo wählt. Sie zeigen: Lobo ist kein Fan des neuen Gesetzes gegen Hasskommentare, das in Deutschland am 1. Januar in Kraft trat. Er ist nicht der Einzige.
Von beinahe allen Seiten wird das Gesetz verrissen, das in den sozialen Medien wieder für mehr Anstand sorgen soll. Warum, erfährst du in den folgenden neun Fragen und Antworten.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Der Name ist ein regelrechter Zungenbrecher. So wird das neue Gesetz meist kurz NetzDG genannt oder auch Facebook-Gesetz.
Im Grunde ist die Absicht hinter der neuen Regelung einfach: Sie soll zu weniger Hasskommentaren in den sozialen Medien führen. Darum werden Portale wie Twitter, Youtube oder Facebook verpflichtet, klar strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Bei weniger eindeutigen Inhalten haben sie eine Woche Zeit.
Tun sie dies systematisch nicht, drohen den Portalen hohe Strafen. Bis zu über 58 Millionen Franken.
Schon seit längerem können User von sozialen Netzwerken bedenkliche Inhalte wie Beleidigungen oder rassistische Kommentare den Portalen melden. In Deutschland kam jetzt Anfang Jahr ein zweites, paralleles Verfahren dazu. Wie dies funktioniert, zeigt das Beispiel anhand von Facebook:
User, die sich gegen einen Post beschweren, müssen im neu geschaffenen Formular angeben gegen welche Strafbestände der Beitrag ihrer Meinung nach verstösst. Dazu stehen den Usern über ein Dutzend verschiedene Optionen zur Auswahl – wie zum Beispiel Beleidigung oder Volksverhetzung.
Danach ist das Soziale Netzwerk an der Reihe. Es muss prüfen, ob die Rüge gerechtfertigt ist. Falls ja, muss der Beitrag gelöscht werden.
Das erste prominente Opfer des neuen Gesetzes war Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD.
Gegen ihren Tweet wurden hunderte Strafanzeigen eingereicht und Twitter sperrte ihren Account für zwölf Stunden – weil sie gegen «unsere Regeln über Hass-Inhalte» verstosse. Damit kann das Sperren des Accounts nicht auf das neue Gesetz zurückgeführt werden und wäre wohl sowieso gelöscht worden. Zur Anwendung des neuen Gesetzes kam es dann doch noch. Bei Facebook.
Denn kurz darauf postete Storch den Screenshot ihres Tweets auf Facebook und schrieb dazu: «Mal sehen, ob man das auf Facebook sagen darf.»
Nein, durfte sie nicht. Mit der Begründung «Volksverhetzung» löschte Facebook den Post und setzte damit das neue Gesetz um. Viele warfen danach Storch vor, sie hätte dies bewusst provoziert – um das neue Gesetz zu testen.
Storch blieb in den letzten Tagen nicht das letzte prominente Beispiel. Weitere folgten. Darunter auch der offzielle Account der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Daneben wurden aber auch Tweets von Gag-Schreibern gelöscht. Beispielsweise vom deutschen Satire-Magazin «Titanic».
Der nächste TITANIC-(bvs)-Tweet wurde von @TwitterDE für Deutschland gesperrt. TITANIC bittet @HeikoMaas um Hilfe.#Satirefreiheit #jesuischarlie https://t.co/gAfTKyntop pic.twitter.com/9xDb4gCpn2
— TITANIC (@titanic) 2. Januar 2018
Auch die deutsche Satirikerin Sophie Passmann machte bereits die erste Erfahrung mit dem Gesetz.
Für die Löschung ihres Tweets hatte die deutsche Satirikerin nur wenig Verständnis. Sie «habe schon viel dollere Sachen getwittert».
Im weitesten Sinne habe ich mich über das Narrativ, Flüchtlinge würden unsere Kultur „kaputt“ machen lustig gemacht und gesagt, dass sei nicht so schlimm, wenn unsere Kultur bedeutet, jedes Silvester wieder Dinner for One zu schauen.
— Sophie Passmann (@SophiePassmann) 2. Januar 2018
Habe schon viel dollere Sachen getwittert pic.twitter.com/rojhIBkXKl
Ich werde jetzt aus Langeweile hunderte unbedenkliche Kommentare bei Facebook melden. Ein Heidenspass, den Facebook löscht im Moment auch die harmlosesten Kommentare, aus Angst vor dem #NetzDG pic.twitter.com/HKeYmoiMyI
— Ali Utlu (@AliCologne) 1. Januar 2018
Dass die AfD zu den lautesten Gegnern des neuen Gesetzes gehört, ist keine grosse Überraschung. Dafür werden ihre Tweets zu häufig von Twitter gelöscht. Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland sprach deshalb von einem Zensurgesetz, das die freie Meinungsfreiheit gefährde.
Es ist aber nicht nur die direkt Betroffene AfD, die sich über das Gesetz aufregt. Auch die FDP und die Linke sind unzufrieden und wollen es zumindest wieder teilweise rückgängig machen.
Wir finden auch, dass das #NetzDG völlig untauglich ist. Deshalb hat die @fdpbt auch einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, um es abzuschaffen. #VDS #NetzDG https://t.co/NviaU0dtpj
— FDP (@fdp) 3. Januar 2018
Die Organisation Reporter ohne Grenze spricht von einem gefährlichen Experiment und Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger sagte in einer Stellungsnahme: «Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben.»
Es gibt in erster Linie zwei zentrale Kritikpunkte. Einerseits wird bemängelt, dass gemäss dem Internet-Gesetz die sozialen Netzwerke über die Rechtmässigkeit von Inhalten entscheiden sollen und nicht die Gerichte.
Zweitens wird befürchtet, dass Facebook, Twitter & Co. mehr Tweets und Posts als eigentlich nötig löschen könnten, um auf der sicheren Seite zu sein. Sprich: um eine hohe Millionen-Geldstrafe zu vermeiden. Im Zweifelsfall würden sich die Portale gegen die freie Meinungsäusserung entscheiden, so Dietmar Wolff.
Notification Mails von Twitter über #NetzDG Meldungen meiner Tweets, allein die letzte Stunde. Alle abgewiesen.
— Ali Utlu (@AliCologne) 2. Januar 2018
Aber das Gesetz kann ja nicht missbraucht werden und versuchen kann man es ja mal, oder? Opfer von Denunzieren sollte man Namen der Melder nennen. pic.twitter.com/nyX9y5qWMT
Zudem muss gesagt werden: Bisher ist der Nutzen des neuen Gesetzes noch nicht offensichtlich. Denn sobald die Social-Media-Portale den beanstandeten Beitrag löschen, wird er vielfach einfach wieder gepostet.
Dieses Bild der #AfD wurde dank #NetzDG gelöscht - na, dann verbreiten wir es doch mal munter weiter #FckNetzDG #Meinungsfreiheit pic.twitter.com/Kt3tfMOIb4
— Carl Clausewitz (@carlclausewitz1) 4. Januar 2018
Bislang bleiben die einstigen Befürworter des Gesetzes erstaunlich still. Wer aber das Gesetz vehement verteidigt, ist das Gesicht des Gesetzes. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte zur «Bild»: «Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen.»
Und: «Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattformen für Straftaten missbraucht werden. Soziale Netzwerke müssen sich wie jeder andere auch an unser Recht halten.»
Leute! #NetzDG ist von SPD uuuund CDU gemacht! Nicht Heiko Maas allein, dahinter steht die Union gleichermaßen. #neverforget
— modediktat (@modediktat) 3. Januar 2018
Der Bundesrat hat bereits vor einigen Wochen das deutsche Gesetz kritisiert. Dem Gremium geht zu weit, dass Soziale Netzwerke alleine, gestützt auf Meinungen aus der Bevölkerung, Inhalte löschen müssen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Entscheid zur Löschung eines Kommentars von einem Gericht ausgehen muss. Gegenüber SRF sagt Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz: «Es ist sehr heikel, wenn Private entscheiden, wann die Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit verletzt werden.»
Auch Rechtsanwalt Martin Steiger, der bereits viele Opfer von Hasskommentaren vertrat, spricht sich gegenüber SRF gegen das deutsche Gesetz aus. Er sieht dadurch die freie Meinungsäusserung gefährdet.
Steiger fordert eine andere Gesetzesänderung: Grössere Social-Media-Anbieter sollen dazu verpflichtet werden in der Schweiz eine Niederlassung zu gründen. Dadurch wären sie direkter kontaktierbar, ohne langwierigen Umweg über die Rechtshilfe.
Vertreter der SP haben diese Forderung bereits mit Vorstössen ins Parlament getragen, die in den Räten noch behandelt werden müssen. Der Bundesrat bezweifelt aber, dass die Schweiz eine solche Domizil-Pflicht überhaupt durchsetzen könnte.