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AfD will offenbar «Junge Alternative» auflösen

AfD will offenbar «Junge Alternative» auflösen

Der AfD droht ein Verbotsverfahren vorm Bundesverfassungsgericht. Eine besonders radikale Jugendorganisation könnte da hinderlich sein.
02.12.2024, 22:0402.12.2024, 22:51
Martin Küper / t-online
Ein Artikel von
t-online

Die AfD will ihre Jugendorganisation «Junge Alternative» (JA) auflösen und durch eine neue Organisation ersetzen. Das hat der AfD-Bundesvorstand am Montagabend per Satzungsänderung beschlossen, wie die Zeitungen des «Redaktionsnetzwerks Deutschland» (RND) berichten. Demnach soll die neue Jugendorganisation stärker an die Partei gebunden werden und dieser so mehr Kontroll- und Durchgriffsrechte erlauben.

Einen Namen gibt es für die geplante Ersatzorganisation bislang nicht. Vorbild für die neue AfD-Jugend sollen die Jusos sein, die Jugendorganisation der SPD. Dann wäre jedes AfD-Mitglied im Alter zwischen 16 und 35 Jahren automatisch Mitglied der neuen Jugendorganisation. Im Umkehrschluss würde die Jugendorganisation nur Parteimitgliedern offen stehen. Bisher ist die JA als Verein organisiert, der mit der Partei organisatorisch nichts zu tun hat. Nur die Hälfte der nach eigenen Angaben 2'400 JA-Mitglieder ist auch in der AfD, schreibt das RND.

AfD fürchtet Verbotsverfahren

Hintergrund der Entscheidung ist offenbar, dass vielen AfD-Funktionären die JA zu radikal ist. Viele ihrer Mitglieder pflegen Kontakte zur rechtsextremen «Identitären Bewegung». Den Begriff «Remigration», der die massenhafte Deportation von Menschen mit Migrationshintergrund verschleiern soll, ist ein zentraler Slogan der JA. Zuletzt wurde bekannt, dass zwei Mitglieder der JA an den Umsturzplänen der «Sächsischen Separatisten» beteiligt waren. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die rechtsterroristische Gruppe.

Für die AfD sind die radikalen Umtriebe der JA und ihre Kontakte ins rechtsterroristische Milieu nicht ungefährlich. Eine Gruppe von Abgeordneten im Bundestag hat bereits einen Antrag auf ein Parteienverbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht ausgearbeitet. Die Äusserungen und Handlungen der JA-Mitglieder würden in ein solches Verbotsverfahren einfliessen. Noch hat der Bundestag den Antrag aber nicht gestellt.

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